Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Restwert eines Autos vor Ort bestimmen


Kaiserslautern (DAV). Der Wert eines durch Unfall beschädigten Autos bemisst sich nach dem örtlichem Markt. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) machen deutlich, dass keine Angebote von überregionalen Verwertungsbetrieben oder Internet-Börsen eingeholt werden müssen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 28. Dezember 2005 (Aktenzeichen: I S 106/05) hervor.Bei einem Autounfall erlitt eines der Fahrzeuge einen Totalschaden. Der zuständige Sachverständige schätzte den Restwert dieses Autos auf 600 Euro. Diesen Betrag ermittelte er aufgrund dreier Angebote örtlicher Autohändler. Ein Gutachter der Klägerin jedoch kam zu einem deutlich höheren Restwert. Die Klägerin warf dem Sachverständigen vor, er habe sich nicht ausreichend informiert und verlangte Schadensersatz.Das Gericht gab ihrer Klage nicht statt. Der Sachverständige solle ein fehlerfreies Gutachten erstellen. Dem sei er nachgekommen, indem er eine fachliche Beurteilung abgegeben und sich am örtlichen Markt orientiert habe. Es treffe ihn jedoch keine Pflicht, den höchsten Preis zu ermitteln. Zusätzlich zum örtlichen Markt auch noch den überregionalen Sondermarkt, also spezielle Restwerthändler und Internet-Börsen zu beachten, käme einer Doppelbelastung gleich und sei dem Sachverständigen nicht zuzumuten. Bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte nach einem Unfall sollten Sie sich unterstützen lassen. Verkehrsrechtlich bewanderte Anwältinnen und Anwälte nennt Ihnen die Deutsche Anwaltsauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute).

Berlin, 15.03.2006 (Nummer 12/06)

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