Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Riskantes Fahrmanöver führt zu Alleinhaftung bei Unfall


SAARBRÜCKEN (DAV). Wer in Folge eines riskanten Fahrmanövers einen Unfall verursacht, muss den Schaden alleine tragen. So entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben.Der beklagte Autofahrer hatte auf einer Landstraße einen erheblich langsameren Wagen überholen wollen. Weil ihm ein Motorrad entgegen kam, musste er den Überholversuch mit einer Vollbremsung abbrechen. Dabei brach das Fahrzeug aus, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und erfasste das Motorrad. Dessen Fahrer - der Kläger - erlitt schwere Verletzungen und ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt.Das Argument des Beklagten, der Wagen sei »aufgrund einer nicht vorhersehbaren Überbremsung der Hinterachse« ausgebrochen, was Folge eines Fahrzeugmangels sei, konnte das Gericht nicht überzeugen. Vielmehr sei er »auf gut Glück« und ohne ausreichende Sicht teilweise auf die Gegenfahrbahn ausgeschert, um die Überholmöglichkeit abzuschätzen. »Das Fahren in diesem Randbereich, in dem ohne sonstige außergewöhnliche Umstände ein Unfall nur durch Einleiten einer Vollbremsung verhindert werden kann, ist fahrlässig«. hieß es in dem Urteil. Dabei sei es gleichgültig, ob das Ausbrechen des Wagens durch einen Mangel begründet gewesen sei, »Denn auch bei voll funktionstüchtiger Bremsanlage muss ein Fahrzeugführer bei einer Vollbremsung damit rechnen, dass sich sein Wagen unkontrolliert bewegen wird.« Dem Beklagten - und seiner Haftpflichtversicherung - wurde damit die Alleinhaftung für den folgenschweren Unfall aufgebürdet.Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Landgericht SaarbrückenUrteil vom 27. Februar 2003 Aktenzeichen: 4 O 225/02

Berlin, 09.09.2003 (Nummer 26/03)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft