Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

»Saubere« Führerscheinakte: Nach zehn Jahren muss Belastendes entfernt sein


DARMSTADT (DAV). Registerauskünfte, Führungs- und Gesundheitszeugnisse sowie Gutachten zur Fahreignung müssen nach zehn Jahren aus der Führerscheinakte entfernt werden. Diese Regel im Straßenverkehrsgesetz gelte auch für alle weiteren Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf ein zehn oder mehr Jahre zurückliegendes Verfahren ergeben, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt.In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben, ging es um die bevorstehende Begutachtung eines Autofahrers nach einem Alkoholdelikt und die damit verbundene Vorlage seiner Führerscheinakte an den Sachverständigen. Zentrale Frage war, ob der Betroffene als Wiederholungs- oder als Ersttäter einzustufen sei. Die einschlägigen Daten über ein mehr als zehn Jahre zurückliegendes Delikt waren zwar vorschriftsmäßig aus der Akte entfernt. Enthalten war allerdings aktuelle schriftliche Korrespondenz über den neuen Fall mit Hinweise auf die »verjährte« Ersttat.Das Gericht entschied nun, auch die aktuellen Schreiben müssten entfernt werden. Ziel des gesetzlichen Verwertungsverbots sei es, den Fahrerlaubnisbewerber vor einer Konfrontation mit vorausgegangenen Verurteilungen und Gutachten zu schützen. Diese Regelung werde aber unterlaufen, wenn die Korrespondenz zu dem aktuellen Fall mit eindeutigen Hinweisen auf das lange zurückliegende Geschehen in der Akte bliebe, hieß es in dem Beschluss: »Der Grundsatz der Vollständigkeit der an den Gutachter zu übersendenden Führerscheinakte findet dort seine Grenze, wo er zu einer Umgehung des gesetzlichen Verwertungsverbots führen würde.« Folglich galt der Betroffene für die Begutachtung als Ersttäter.Dieser Fall zeigt, wie wichtig anwaltliche Hilfe ist. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Verwaltungsgericht DarmstadtBeschluss vom 24. Juni 2003 Aktenzeichen: 6 G 935/03(1)

Berlin, 12.12.2003 (Nummer 39/03)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft