Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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»Scheckheftgepflegt«: Unter Privatleuten keine Garantie für ordnungsgemäße Arbeiten


SAARBRÜCKEN (DAV). Wer bei einem Autoverkauf unter Privatleuten den Wagen als »scheckheftgepflegt« anpreist, übernimmt in der Regel keine Garantie dafür, dass auch alle anstehenden Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Dies hat das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil entschieden, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, der wenige Wochen nach dem Verkauf einen schweren Motorschaden hatte. Dem Wartungsnachweis zufolge waren bei der 30.000-Kilometer-Inspektion nicht, wie vorgeschrieben, die Zündkerzen gewechselt worden. Dies sei aber ganze zwei Wochen vor dem Wartungstermin geschehen, behauptete der Beklagte. Die Klägerin indes verlangte die Rückgängigmachung des Vertrags und berief sich auf die nicht zutreffende Beschaffenheitsgarantie »scheckheftgepflegt«.Das Gericht kam zu dem Ergebnis, im Normalfall wolle ein privater Verkäufer lediglich die Gewähr dafür übernehmen, dass das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen in die Inspektion gegeben wurde. Dafür, dass alle vom Hersteller vorgegebenen und für die Garantie entscheidenden Arbeiten auch vollständig und richtig ausgeführt beziehungsweise dokumentiert worden sind, wolle der Verkäufer mangels entsprechender Kenntnisse gerade nicht eintreten, hieß es in dem Urteil.Weil beide Vertragsparteien ansonsten die Gewährleistung ausgeschlossen hatten, wurde die Klage abgewiesen.Mit anwaltlicher Hilfe kann man seine Chancen in einem Prozess feststellen lassen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Landgericht SaarbrückenUrteil vom 20. April 2005Aktenzeichen: 12 O 132/04

Berlin, 27.05.2005 (Nummer 13/05)

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