Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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So tricksen Kfz-Versicherer beim Schadenersatz


Frank S. ist sauer. Denn eigentlich war nach dem Unfall alles klar. Sein Unfallgegner war schuld, der Gutachter bezifferte den Schaden an seinem Mercedes auf fast 12.000 EUR und dessen Expertise ging direkt an die Versicherung. Doch diese kürzte die Summe einfach um über 2.000 Euro. Begründung: Eine andere Werkstatt hätte den Schaden viel günstiger behoben. Frank S. ist kein Einzelfall. Denn Versicherungen versuchen immer wieder bei Autounfällen Geld zu sparen, indem sie den Schadenersatz um bis zu 20% kürzen. Die dafür verwendeten Tricks sind nicht unbedenklich, den Geschädigten fallen sie aber oft nicht auf. Ein Verkehrsanwalt erkennt diese Methoden und sorgt für die Auszahlung des rechtmäßigen Schadenersatzes.

Der „freundliche“ Service der Versicherungen

Schadenmanagement nennt sich der Service, bei dem die Versicherungen nach einem Unfall direkt auf den Geschädigten zugehen. Per Telefon raten sie dazu, den verbeulten Wagen der Einfachheit halber in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. Ein Angebot, das viele geschockte Unfallopfer dankbar annehmen. „Damit hat die Versicherung ihr Ziel erreicht“, sagt Verkehrsanwältin Daniela Mielchen. „Sie kann verhindern, dass sich der Geschädigte unabhängig beraten lässt und vor allem sorgt sie dafür, dass der Wagen in einer für die Versicherung günstigen Werkstatt landet.“ Das Recht des Geschädigten auf eine Marken- bzw. Vertrauenswerkstatt wird dabei einfach übergangen. Das hat oft negative Folgen. Denn diese Partnerwerkstätten führen Reparaturen nicht immer fachgerecht aus. Zudem gehen in vielen Fällen wertvolle Garantie- und Kulanzansprüche verloren.

Dreiste Kürzung beim Schadenersatz

Noch ärgerlicher und vor allem teuer für Betroffene ist es, wenn sich die Versicherung – wie im Fall Frank S. – weigert, den Schadenersatz in voller Höhe zu zahlen. Doch diese Kürzungen haben Methode: Die Versicherer berufen sich dabei auf Prüfprotokolle, die in der Regel von externen Prüfgesellschaften erstellt werden. Diese drücken die Kosten, indem sie beispielsweise auf die Preise günstigerer Werkstätten verweisen, den Restwert des Autos anheben oder die Wertminderung des Fahrzeugs nicht berücksichtigen. „Die Dreistigkeit, mit der Versicherungen rechtmäßige Ansprüche einfach wegkürzen, geht in die Nähe einer strafbaren Handlung“, urteilt Daniela Mielchen.

Verkehrsanwälte sparen Geld und Nerven

Die Versicherer sind mit ihren Tricks so erfolgreich, weil viele Verkehrsteilnehmer ihre Rechte nicht kennen und rechtlichen Beistand nicht in Anspruch nehmen: „Die offensichtlich immer noch vorhandene Scheu, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, spart den Versicherungsgesellschaften jährlich dreistellige Millionenbeträge“, so Mielchen. Doch ein Verkehrsanwalt sichert dem Geschädigten nicht nur den ihm zustehenden Schadenersatz in voller Höhe. Sie ersparen auch nervenzehrende Briefwechsel und Verhandlungen mit den Versicherungen. Angst vor hohen Anwaltskosten muss dabei niemand haben. Denn bei unverschuldeten Unfällen werden die Kosten automatisch von der gegnerischen Versicherung getragen. Weiter Informationen erhalten Sie unter www.verkehrsanwaelte.de.

 

Hamburg, 22.08.2011 (Nummer 34/11)

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