Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Standspur - außer in Notfällen - für Autofahrer tabu


GIESSEN (DAV). Der Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer - außer in Notfällen - tabu. Er darf auch nicht als »verlängerte Beschleunigungsspur« benutzt werden, entschied das Landgericht Gießen in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.Im zu Grunde liegenden Fall war ein Pkw-Fahrer über die Beschleunigungsspur der Auffahrt hinaus über den Standstreifen gefahren und hatte, bevor er in den fließenden Verkehr einfädeln konnte, dort ein Streckenkontrollfahrzeug gerammt. Dieses hatte alle Warnleuchten eingeschaltet und rollte zurück, weil der Fahrer herumliegende Reifenteile bemerkt hatte und diese einsammeln wollte.Das Gericht bürdete dem Pkw-Fahrer das alleinige Verschulden an der Kollision auf. Der Standstreifen zähle nicht zur Fahrbahn und sei für einen »nicht bevorrechtigten« Verkehrsteilnehmer gesperrt bzw. nur für das Halten in Notfällen bestimmt. Wer es nicht schaffe, auf der regulären Beschleunigungsspur in den fließenden Verkehr einzufädeln, müsse stehen bleiben und warten, bis sich eine genügend große Lücke biete. Die Richter warfen dem Betroffenen vor, die Standspur »in äußerst leichtsinniger und unaufmerksamer Weise«. zumal das Streckenfahrzeug mit seinen zahlreichen Blinklichtern unübersehbar gewesen sei, benutzt zu haben. Das Verhalten des Mannes sei als »extrem sorgfaltswidrig« einzustufen. Sein Mitverschulden sei so überwiegend, dass ein etwaiges Verschulden des anderen Fahrers außer Betracht bleibe.Die Verkehrsrechts-Anwälte weisen noch darauf hin, dass eine Benutzung des Standstreifens - außer in Notfällen - auch nach polizeilicher Weisung sowie zur Bildung einer Gasse für die Polizei- und Rettungsfahrzeuge zulässig ist. Alle anderen Konstellationen (z.B. ohne polizeiliche Weisung aus einem Stau heraus über die Standspur zur nächsten Ausfahrt) sind verboten. Über die Rechte und Pflichten klärt der Anwalt auf. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Landgericht GießenUrteil vom 4. Juni 2003 Aktenzeichen: 1 S 38/03

Berlin, 22.10.2003 (Nummer 30/03)

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