Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Sturz auf der Radfahr-Holperpiste - Kommune haftet nicht


ROSTOCK (DAV). Wer auf einem mit Schlaglöchern übersäten Radweg unterwegs ist, sollte nicht darauf hoffen, nach einem Sturz Schadensersatz von der zuständigen Kommune zu bekommen. Bei klar erkennbaren Schäden gelte es, besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Rostock.Wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen, war eine Radfahrerin auf abschüssiger Strecke und nach einer Kurve auf dem desolaten Radweg gestürzt und hatte sich erheblich verletzt. Nun verlangte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld von der zuständigen Kommune, weil diese ihre Verkehrssicherungspflicht missachtet habe.Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Sie argumentierten, die Frau habe schon weit vor der Unfallstelle den schlechten Zustand des Radwegs erkannt und habe - wie sie selbst einräumte - Schlangelinien um die vorhandenen Schlaglöcher fahren müssen. Dann aber, so hieß es in dem Urteil, musste sie auch damit rechnen, dass sich an diesem Zustand auch nach der Kurve nichts ändert, und ihr Tempo vermindern.Der Verkehrssicherungspflichtige müsse nur solche Gefahren beseitigen, die ein sorgfältiger Benutzer nicht erkennen und auf die er sich nicht einrichten könne, so das Gericht: »Es ist also nur eine Warnung vor unvermuteten Gefahren nötig.«Ein Anwalt oder eine Anwältin klärt darüber auf, welche Chancen man in einem Prozess hat. Den nicht nur im Verkehrsrecht versierten Anwalt benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter: www.anwaltauskunft.de. Zu den Bürozeiten kann man sich über die angegebene Rufnummer auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.Landgericht RostockUrteil vom 25. August 2004Aktenzeichen: 4 O 139/04

Berlin, 28.01.2005 (Nummer 03/05)

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