Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Darauf können Sie sich verlassen.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Tankstelle haftet für Schäden durch Herabfallen der Zapfpistole


Berlin (DAV). Wenn ein Fahrzeug durch eine von selbst herabfallendeZapfpistole beschädigt wird, haftet der Tankstellenbetreiber. Darauf machendie Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam undverweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. November2006 (Aktenzeichen: 272 C 24950/06).Ein Autofahrer fuhr an einer Tankstelle nach dem Tankvorgang an einerZapfsäule vorbei. Dabei löste sich die Zapfpistole aus der Halterung, fielgegen den linken Kotflügel und verursachte einige Schäden.Zwei Tage zuvor hatte eine Firma für den Betreiber der TankstelleWartungsarbeiten an den Zapfsäulen durchgeführt. Der Tankstellenpächter warder Meinung, dass die Ursache des Herabfallens der Zapfpistoleoffensichtlich eine fehlerhafte Wartung gewesen sei und dass er deshalb fürden Schaden nicht hafte, sondern die Wartungsfirma dem Autofahrer denSchaden zahlen müsse.Dies sah das Amtsgericht anders. Der Betreiber der Tankstelle habe eineallgemeine Nichtschädigungspflicht gegenüber seinem Kunden. Und diesePflicht endete nicht mit der Bezahlung der Tankrechnung, sondern erst dann,als der Autofahrer mit seinem Fahrzeug das Tankstellengelände verlassenhatte.Bei Kfz-Schäden sollte man stets einen Anwalt um Rat fragen. DenVerkehrsrechtsanwalt in der Nähe nennt Ihnen die Deutsche Anwaltauskunftunter der Rufnummer 0 18 05 - 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten kann mansich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.

Berlin, 14.05.2007 (Nummer 19/07)

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