Therapie kann langfristigen Führerscheinverlust verhindern
Neuwied (DAV). Wer nach einem Verkehrsverstoß einsichtig ist und an verkehrspsychologischen Maßnahmen teilnimmt, kann einen langfristigen Führerscheinverlust verhindern. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Neuwied vom 7. Juli 2005 (Aktenzeichen: 3040 Js 7276/05.8 Cs) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.Ein Autofahrer fühlte sich von einem vor ihm fahrenden PKW behindert. Deshalb fuhr erüber 3,5 km mit 170 km/h und einem Abstand von nur 7 Metern hinter dem Fahrzeug her. Dieses Drängeln wurde allerdings von einem Polizeifahrzeug gefilmt. Das Amtsgericht entzog dem Autofahrer vorläufig den Führerschein. Der Drängler war aber einsichtig und begab sich in eine verkehrspsychologische Kurztherapie. Dort setzte er sich mit seiner Verhalten auseinander und erarbeitete Vermeidungsstrategien für die Zukunft.Diese Einsichtigkeit überzeugte vor Gericht zwar nicht den Staatsanwalt, der eine Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von 10 Monaten beantragte, aber den Richter. Entgegen dem Antrag des Staatsanwalts verurteilte das Gericht den Autofahrer neben einer Geldstrafe nur zu einem 3-monatigen Fahrverbot. Diese Zeit war durch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bereits abgegolten.Normalerweise hätte der Autofahrer mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten rechnen müssen. Erst danach hätte er den Führerschein wieder beantragen können. Zu Gute kam ihm allerdings auch, dass er zuvor im Straßenverkehr nicht besonders auffällig geworden war.Durch geeignete Maßnahmen kann man eine Sperrfrist verkürzen oder sogar ganz aufheben. Wie das geht, erläutert ein Anwalt. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man einen im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt in der Nähe finden unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenlos mit einem Anwalt verbinden lassen.
Berlin, 14.02.2006 (Nummer 05/06)



