Tödliche Verkehrsunfälle – obligatorische Hinzuziehung eines Gutachters notwendig
49. Deutscher Verkehrsgerichtstag
26. bis 28. Januar 2011 in Goslar
Arbeitskreis VII: Sachgerechte Untersuchung tödlicher Verkehrsunfälle
Tödliche Verkehrsunfälle – obligatorische Hinzuziehung eines Gutachters notwendig
Auch wenn die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten im Jahr 2009 mit 4.152 einen historischen Tiefstand erreicht hat (und im Jahre 2010 noch einmal gesunken sein dürfte), muss sich die Justiz sowohl in straf- als auch in zivilrechtlicher Hinsicht regelmäßig mit solchen Unfällen befassen. Es gilt in beiden Bereichen jeweils zu prüfen, welcher der Beteiligten in vorwerfbarer oder sonstiger Weise für das Unfallgeschehen verantwortlich bzw. haftbar ist. Drohende strafrechtliche Sanktionen sowie auch im Raum stehende Schadensersatzansprüche im sechs- und mitunter siebenstelligen Bereich erfordern daher eine ganz besonders sorgfältige Klärung des zugrundeliegenden Sachverhalts. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hält es daher für notwendig, dass jeder tödliche Unfall sorgfältig verkehrsanalytisch untersucht werden muss. Dabei muss schon bei der Beweissicherung angefangen werden. Bei tödlichen Verkehrsunfällen ist deshalb in jedem Falle die sofortige Hinzuziehung eines Gutachers durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft notwendig. Zusätzlich müssten zugelassene Gutacher mit Sonderrechten (Blaulicht oder Martinshorn) ausgerüstet werden.
„Nur die Ermittlungen einer möglichst unverfälschten und vollständigen Tatsachengrundlage ermöglicht korrekte Gutachten und damit auch eine korrekte juristische Bewertung des Sachverhalts“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Die Polizeiverwaltungen der Länder müssten daher sicherstellen, dass eine solche Unfallaufnahme ausschließlich durch speziell geschulte erfahrene Polizeikräfte erfolgt, die laufend fortzubilden sind und auch über die erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
Schließlich darf nicht übersehen werden, dass eine sorgfältige Aufarbeitung des Unfallgeschehens unter Umständen auch Gesichtspunkte zutage fördern kann, die der Unfallprävention generell oder auch nur im speziellen Fall (Unfallstelle) und damit der Vermeidung künftiger Unfälle dienen kann.
Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 2111189
Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess, Nürnberg, ist vor Ort erreichbar unter
0172 9593568
, 26.01.2011 (Nummer VGT 7/11)



