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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Tödliche Verkehrsunfälle – obligatorische Hinzuziehung eines Gutachters notwendig


49. Deutscher Verkehrsgerichtstag
26. bis 28. Januar 2011 in Goslar

Arbeitskreis VII: Sachgerechte Untersuchung tödlicher Verkehrsunfälle

Tödliche Verkehrsunfälle – obligatorische Hinzuziehung eines Gutachters notwendig

Auch wenn die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten im Jahr 2009 mit 4.152 einen historischen Tiefstand erreicht hat (und im Jahre 2010 noch einmal gesunken sein dürfte), muss sich die Justiz sowohl in straf- als auch in zivilrechtlicher Hinsicht regelmäßig mit solchen Unfällen befassen. Es gilt in beiden Bereichen jeweils zu prüfen, welcher der Beteiligten in vorwerfbarer oder sonstiger Weise für das Unfallgeschehen verantwortlich bzw. haftbar ist. Drohende strafrechtliche Sanktionen sowie auch im Raum stehende Schadensersatzansprüche im sechs- und mitunter siebenstelligen Bereich erfordern daher eine ganz besonders sorgfältige Klärung des zugrundeliegenden Sachverhalts. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hält es daher für notwendig, dass jeder tödliche Unfall sorgfältig verkehrsanalytisch untersucht werden muss. Dabei muss schon bei der Beweissicherung angefangen werden. Bei tödlichen Verkehrsunfällen ist deshalb in jedem Falle die sofortige Hinzuziehung eines Gutachers durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft notwendig. Zusätzlich müssten zugelassene Gutacher mit Sonderrechten (Blaulicht oder Martinshorn) ausgerüstet werden.

„Nur die Ermittlungen einer möglichst unverfälschten und vollständigen Tatsachengrundlage ermöglicht korrekte Gutachten und damit auch eine korrekte juristische Bewertung des Sachverhalts“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Die Polizeiverwaltungen der Länder müssten daher sicherstellen, dass eine solche Unfallaufnahme ausschließlich durch speziell geschulte erfahrene Polizeikräfte erfolgt, die laufend fortzubilden sind und auch über die erforderliche technische Ausrüstung verfügen.

Schließlich darf nicht übersehen werden, dass eine sorgfältige Aufarbeitung des Unfallgeschehens unter Umständen auch Gesichtspunkte zutage fördern kann, die der Unfallprävention generell oder auch nur im speziellen Fall (Unfallstelle) und damit der Vermeidung künftiger Unfälle dienen kann.

Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 2111189

Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess, Nürnberg, ist vor Ort erreichbar unter
0172 9593568

, 26.01.2011 (Nummer VGT 7/11)

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