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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Trotz Trunkenheit am Steuer kein Führerscheinentzug


Hameln/Berlin (DAV). Handelt es sich bei einer Autofahrt im alkoholisierten Zustand um ein „notfallbedingtes Augenblicksversagen“, kann dies das Strafmaß erheblich senken. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informieren über ein Urteil des Amtsgerichts Hameln vom 6. Februar 2008, das von einem Führerscheinentzug absah (AZ: 11 Cs 7471 Js 89812/07).Ein 45-jähriger Mann, Elektromeister, Leiter der technischen Werkstätten in einem Krankenhaus und Mitglied der freiwilligen Feuerwehr, war morgens um halb vier wegen einer Brandmeldung im Krankenhaus geweckt worden. Der Mann setzte sich trotz erheblichen Alkoholkonsums am Abend zuvor ans Steuer, um den genauen Brandort ausfindig zu machen und der Feuerwehr zu helfen. Unmittelbar nach dem Einsatz meldete er sich von sich aus bei der Polizei und berichtete von seiner Trunkenheitsfahrt.Mit 30 Tagessätzen zu je 55 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot kamen die Richter aufgrund der Umstände zu einem milden Urteil. Vor allem verzichteten sie auf den Entzug des Führerscheins. Als der Mann den Alkohol zu sich nahm, war die Brandmeldung in der Nacht nicht abzusehen. In der Situation selbst reagierte er etwas kopflos, wohl weil er erst seit einem Monat Leiter der Werkstätten war und es sich darüber hinaus um seine erste Notfallbenachrichtigung handelte. Die Tatsache, dass er sich selbst zur Polizei begeben hatte, fiel positiv ins Gewicht, ebenso, dass er nicht vorbestraft war und es keinerlei Hinweise auf ein Alkoholproblem gab. Seinen guten Willen hatte der Elektromeister gezeigt, indem er nach dem Vorfall im Krankenhaus durch „Umorganisation“ Vorkehrungen für künftige Notfälle getroffen und mit Erfolg an einer TÜV-Nachschulung teilgenommen hatte.Auch bei einem klaren Schuldeingeständnis sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Verkehrsrechtsanwälte findet man unter www.verkehrsanwälte.de oder unter 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

Berlin, 16.06.2008 (Nummer 23/08)

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