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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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»Umweg« über Texas keine Garantie für deutsche Fahrerlaubnis


MANNHEIM (DAV). Wer hierzulande seine Fahrerlaubnis verloren hat, dem hilft der Umweg über die USA nicht zur einfachen Rückerlangung des begehrten deutschen Führerscheins. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.In dem Fall ging es um einen Mann, der im April 1995 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (mit knapp 2,8 Promille Blutalkohol) die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hatte. Ein Gutachten über seine Fahreignung fiel im Oktober 1996 negativ aus. In der Folgezeit übersiedelte er in die USA und erwarb im Bundesstaat Texas eine Fahrerlaubnis. Diese wollte er nach seiner Rückkehr Anfang 2002 in Deutschland »umschreiben« lassen. Die zuständige Behörde forderte wegen weiter bestehender Zweifel an seiner Fahreignung ein neuerliches Gutachten, was der Mann ablehnte. Daraufhin verweigerte die Behörde die Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis. Der VGH billigte dieses Vorgehen auch in zweiter Instanz. Er kam zu dem Schluss, das »Umschreiben« einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis sei rechtlich als Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis einzustufen. Folglich sei die zuständige Behörde auch berechtigt, eventuellen Zweifeln an der Eignung des Antragstellers nachzugehen. Da es der Kläger vorliegend verweigert habe, sich einem Gutachter zu stellen, seien diese Zweifel begründet und die Nichterteilung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt, hieß es in dem Beschluss.Aus internationalen Abkommen über den Straßenverkehr seien die Vertragsstaaten zwar verpflichtet, Fahrerlaubnisse solcher Personen anzuerkennen, die sich nur vorübergehend im Inland aufhalten. Diese Verpflichtung bestehe aber nicht mehr, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - seinen ständigen Wohnsitz im Inland begründe. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.VGH Baden-WürttembergBeschluss vom 9. Dezember 2003Aktenzeichen: 10 S 1908/03

Berlin, 27.04.2004 (Nummer 10/04)

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