Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Unfallflucht: Gerichte stellen weiter strenge Anforderungen


HAMM/FRANKFURT (DAV). Die deutsche Justiz ist weiterhin streng zu Autofahrern, die nach einer Kollision die Unfallstelle verlassen. Insbesondere an die Warte- und Aufklärungspflicht werden hohe Anforderungen gestellt. Dies zeigen zwei von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichte Urteile.Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sah eine Verletzung der Aufklärungspflicht und damit eine Verkehrsunfallflucht auch dann als gegeben an, wenn der Verursacher seine Versicherung »zeitnah« nach der Kollision über das Geschehen benachrichtigt. In dem Fall war ein Fahrer auf der Autobahn bei starkem Regen ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt. Nachdem er sich den Schaden kurz angesehen und die Beschädigung der Leitplanke als geringfügig eingeschätzt hatte, steuerte er den nächsten Parkplatz an. Dort informierte er angeblich seine Kasko-Versicherung.Nicht nur weil der Schaden am Auto 21.000 Mark und an der Leitplanke 3.000 Mark betrug, wurde sein Verhalten als Unfallflucht eingestuft. Die Richter meinten, der Mann hätte an der Unfallstelle »eine angemessene Zeit« warten müssen, um Feststellungen - beispielsweise über seine Fahrtüchtigkeit - zu ermöglichen. Wegen dieser Obliegenheitsverletzung wurde die Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei.Das OLG Frankfurt/Main entschied, dass nach einer vergebens am Unfallort verbrachten angemessenen Wartezeit - hier 15 Minuten an einem demolierten Verkehrsschild - unverzüglich der Geschädigte oder die Polizei verständigt werden muss. Wem es - beispielsweise am Wochenende - nicht gelinge, die zuständige Kommune als Eigentümerin eines Schildes zu erreichen, müsse sich an die Polizei wenden. Eine Unfallmeldung erst nach dem Wochenende sei nicht mehr »unverzüglich«. wie das Gesetz verlange. Über die Rechte und Pflichten klärt der Anwalt auf. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.1) Oberlandesgericht HammUrteil vom 7. Februar 2003Aktenzeichen: 20 U 193/022) Oberlandesgericht Frankfurt/MainUrteil vom 12. September 2002Aktenzeichen: 3 U 210/01

Berlin, 28.07.2003 (Nummer 19/03)

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