Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Unfallopfer verzichten oft unwissentlich auf zahlreiche Ansprüche


schadenfix.de - die neue Internetplattform für UnfallgeschädigteBerlin (DAV). Durch Verkehrsunfälle gibt es jährlich rund 3,5 Millionen Haftungsfälle. Davon werden ca. 90 % in dem direkten Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers, also dem Gegner, und dem Unfallopfer reguliert. Durch die Nicht-Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts verzichten zahlreiche Geschädigte unwissentlich auf weiter gehende Forderungen, auf die sie einen Anspruch haben. Geradezu regelmäßig werden von den Versicherungen unberechtigt Stundenverrechnungssätze für die Reparaturkosten gekürzt auf die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten. Bei älteren Fahrzeugen wird häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen, Restwertangebote werden trotz Weiternutzung zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt. Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche gar nicht, so z. B. den auf Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Schutzkleidung etc. Da die Höhe des Schadens nicht eindeutig feststeht, ist es nur die „zweitbeste Idee“, denjenigen nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss, also den gegnerischen Versicherer.Um Unfallopfern schnell und unkompliziert Hilfe anzubieten gibt es jetzt neu „schadenfix.de“, den neuen Unfallservice der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Diese nutzerfreundliche Internetplattform ermöglicht unfallgeschädigten Autofahrern die Schadensmeldung per Internet. Der Geschädigte profitiert dafür von einer raschen, einfachen und kompetenten Schadensabwicklung. Vor allem werden sämtliche, ihnen zustehende Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend gemacht.„Beauftragen Geschädigte nach einem Autounfall einen qualifizierten Verkehrsanwalt mit der Schadensregulierung, kommt beim Schadensersatz in der Regel mehr für sie heraus. Viele Autofahrer scheuen aus Unwissenheit, nach einem Unfall auf den Beistand eines Verkehrsanwalts zu setzen“, so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Vielen Autofahrern sei auch unbekannt, dass die Anwaltskosten vollständig vom Unfallgegner bezahlt werden müssen, wenn dieser allein für den Schaden haftet.Nach Erfahrung der Verkehrsrechtsanwälte kommt es häufig vor, dass zwar die gegnerische Versicherung direkt ein Angebot an das Unfallopfer unterbreitet und sich als dessen „Partner“ geriert, jedoch die eigenen finanziellen Interessen im Auge hat. Die Schadensquote soll gering gehalten werden. Daher kommt es bei der Regulierung immer wieder vor, dass Ansprüche nicht oder nur teilweise reguliert werden. „Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, den Geschädigten über seine vollständigen Ansprüche aufzuklären, da sie das Geld kosten würde“, so Elsner weiter.Durch schadenfix.de würde den Geschädigten, aber auch Werkstätten, Mietwagenunternehmen und KFZ-Sachverständigen, der Weg zu einem Verkehrsanwalt wesentlich erleichtert. Zudem beschleunigt die neue Internetplattform der Verkehrsanwälte zur Schadensregulierung die Zusammenarbeit unter allen Beteiligten. „So kommt der Geschädigte auch schneller an sein Geld“, erläutert Elsner. In der Regel erreiche man damit eine schnelle und vollständige Regulierung sowie eine unmittelbare Zahlung an den Geschädigten.Der Service auf schadenfix.de ist ganz einfach: Der Geschädigte füllt die Online-Schadensmeldung aus und mailt sie dem Anwalt, den er sich in seiner Nähe vorher ausgesucht hat. Nach Eingang der Meldung kontaktiert der Anwalt den Geschädigten und reguliert in seinem Auftrag und Interesse den Schaden.Unter schadenfix.de erreicht man rund 3.000 Verkehrsrechtsanwältinnen und -anwälte.

Berlin, 27.07.2009 (Nummer V 01/09)

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