Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Ungeklärter Unfall in der Waschstraße: Betreiber muss zahlen


HANNOVER (DAV). Ereignet sich in einer Autowaschstraße ein Unfall, dessen Ursache letztlich nicht zu beweisen ist, haftet der Betreiber dem Kunden für die Schäden. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Hannover, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.Im entschiedenen Fall war ein Fahrzeug in einer Waschstraße aus der Spur geraten und von der Zugvorrichtung gegen eine der Aufbauten geschoben worden. Der nachfolgende Wagen wurde seinerseits auf das stehende Auto geschoben.Auch die eingehende Beweisaufnahme erbrachte keine Klarheit über die Ursache. Der Fahrer konnte beweisen, dass er weder das Lenkrad berührt noch gebremst oder Gas gegeben hatte. Ein Defekt an dem Auto lag nicht vor. Die Waschstraße allerdings erwies sich ebenfalls als intakt.Die Richter zogen schließlich eine Aussage des Gutachters heran, wonach seltene Fälle bekannt sind, in denen ein Fahrzeug ohne erkennbaren Grund aus der Führungsschiene ausschert. Vor solchen Fällen hätte der Waschstraßenbetreiber seine Kunden durch Sicherungsvorkehrungen schützen müssen. Dies sei möglich entweder durch höhere Führungsschienen oder durch automatische Abschaltvorrichtung, sobald ein Auto aus der Spur gerät.Bei einem Unfall sollte man sich versierter Hilfe versichern. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Landgericht HannoverUrteil vom 18. September 2002Aktenzeichen: 6 S 52/02

Berlin, 21.01.2003 (Nummer 03/03)

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