Verkehrsanwälte werben bei Tank & Rast
BERLIN (DAV). Seit dem 1. August wirbt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht an 500 Autobahn-Tankstellen und -Raststätten im gesamten Bundesgebiet, um die Autofahrer über die Vorteile bei der Inanspruchnahme eines Verkehrsanwalts zu informieren. Die Autofahrerinnen und Autofahrer werden an 340 Tankstellen, 340 Raststätten und 54 Hotels informiert. Durchschnittlich alle 35 Autobahn-Kilometer finden Reisende eine Tank- und Raststätte der Tank & Rast. Rund 230 Millionen Kunden besuchen jedes Jahr deren Rastanlagen.Ziel der Werbeaktivität ist es, in der Ferienzeit die Urlaubsreisenden über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Dazu gehört auch, was bei einem Unfall vermieden werden soll. Es wird auch informiert, dass die Verkehrsanwälte helfen, die Schadenersatzforderungen durchzusetzen, die Beweise zu sichern, Fragen der Wertminderung zu klären usw.Dazu wurde ein Faltblatt entwickelt, mit allem Wissenswerten zum Handeln nach einem Unfall, Argumenten pro Verkehrsanwalt, wichtigen Notrufnummern und dem europäischen Unfallbericht. Die Faltblätter werden vor Ort in einer Auflage von einer Million Stück verteilt. Die Aktion läuft bis zum 31. August 2004.Über ein Callcenter kann man sich einen Verkehrsanwalt in der Nähe nennen lassen oder man lässt sich direkt mit einem Verkehrsanwalt verbinden. Das Callcenter erreicht man über die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) oder man sucht selbst im Internet nach einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unter www.verkehrsrecht.de.Weitere Informationen:Hier gehts zur Ansicht von Display und Faltblatt:http://www.verkehrsanwaelte.de/presse/Display.pdfhttp://www.verkehrsanwaelte.de/presse/Faltblatt.pdfAlle teilnehmenden T&R-Betriebe finden sie hier:http://www.verkehrsanwaelte.de/presse/T-Liste.pdf
Berlin, 05.08.2004 (Nummer V 04/04)



