Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Verkehrsanwälte werben bei Tank & Rast


BERLIN (DAV). Seit dem 1. August wirbt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht an 500 Autobahn-Tankstellen und -Raststätten im gesamten Bundesgebiet, um die Autofahrer über die Vorteile bei der Inanspruchnahme eines Verkehrsanwalts zu informieren. Die Autofahrerinnen und Autofahrer werden an 340 Tankstellen, 340 Raststätten und 54 Hotels informiert. Durchschnittlich alle 35 Autobahn-Kilometer finden Reisende eine Tank- und Raststätte der Tank & Rast. Rund 230 Millionen Kunden besuchen jedes Jahr deren Rastanlagen.Ziel der Werbeaktivität ist es, in der Ferienzeit die Urlaubsreisenden über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Dazu gehört auch, was bei einem Unfall vermieden werden soll. Es wird auch informiert, dass die Verkehrsanwälte helfen, die Schadenersatzforderungen durchzusetzen, die Beweise zu sichern, Fragen der Wertminderung zu klären usw.Dazu wurde ein Faltblatt entwickelt, mit allem Wissenswerten zum Handeln nach einem Unfall, Argumenten pro Verkehrsanwalt, wichtigen Notrufnummern und dem europäischen Unfallbericht. Die Faltblätter werden vor Ort in einer Auflage von einer Million Stück verteilt. Die Aktion läuft bis zum 31. August 2004.Über ein Callcenter kann man sich einen Verkehrsanwalt in der Nähe nennen lassen oder man lässt sich direkt mit einem Verkehrsanwalt verbinden. Das Callcenter erreicht man über die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) oder man sucht selbst im Internet nach einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unter www.verkehrsrecht.de.Weitere Informationen:Hier gehts zur Ansicht von Display und Faltblatt:http://www.verkehrsanwaelte.de/presse/Display.pdfhttp://www.verkehrsanwaelte.de/presse/Faltblatt.pdfAlle teilnehmenden T&R-Betriebe finden sie hier:http://www.verkehrsanwaelte.de/presse/T-Liste.pdf

Berlin, 05.08.2004 (Nummer V 04/04)

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