Verkehrspsychologische Seminare können Fahrerlaubnis retten
OLDENBURG (DAV). Auch bei einem hartnäckigen Verkehrssünder kann die erfolgreiche Teilnahme an verkehrspsychologischen Maßnahmen helfen, die Fahrerlaubnis zu erhalten. Dies berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg.Darin ging es um einen Autofahrer, der nach einer Reihe Verkehrsdelikten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Zugleich hatte er die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Die verhängte Sperrfrist für eine Neuerteilung betrug drei Monate. Die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil wurde vom Landgericht verworfen.In der Revision bemängelte das OLG Oldenburg, das Berufungsgericht habe nicht berücksichtigt, dass der Angeklagte in den 20 Monaten zwischen Tat und Zeitpunkt der Berufungsverhandlung verkehrsrechtlich nicht mehr aufgefallen sei. Auch hätte das Landgericht sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie sich die vom Betroffenen wahrgenommenen verkehrspsychologischen Beratungen und Aufbauseminare auf seine Ungeeignetheit, Kraftfahrzeuge zu führen, in der Zwischenzeit ausgewirkt hat.Wichtig für den Angeklagten war der Hinweis des OLG für die neue Berufungsverhandlung, es sei zu prüfen, ob als Nebenstrafe nicht auch ein - gegebenenfalls mehrmonatiges - Fahrverbot in Betracht komme. Seine Fahrerlaubnis könnte er in diesem Fall behalten.Dieser Fall zeigt, dass man erfolgreich seine Rechte durchsetzen kann. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Oberlandesgericht OldenburgBeschluss vom 17. Januar 2005Aktenzeichen: Ss 428/04 (I 2)
Berlin, 27.05.2005 (Nummer 14/05)



