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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Verkehrsrechtler ehren Richter - Richard-Spiegel-Preis für Prof. Dr. Rixecker


Würzburg/Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat am 02. Mai 2004 dem Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichtes Prof. Dr. Roland Rixecker den Richard-Spiegel-Preis verliehen. An der Preisverleihung in der Festung Marienberg, Würzburg, nahmen über 100 führende Vertreter der Justiz, der Anwaltschaft, der Staatsanwaltschaft, der Versicherungswirtschaft und der im Verkehrsrecht aktiven Verbände teil.»Prof. Dr. Roland Rixecker hat sich in besonderer Weise um das Verkehrsrecht verdient gemacht. Seine Kompetenz ist in Fachkreisen hoch anerkannt. Viel beachtet sind seine Fachvorträge und Veröffentlichungen,« so Rechtsanwalt Dr. Arno Walter, Justizminister des Saarlandes a.D., in Würzburg bei seiner Laudatio.Der diesjährige Preisträger war als Staatssekretär im Saarländischen Ministerium der Justiz tätig. Seit 1995 ist er Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts. Der Richard-Spiegel-Preis wurde 1994 von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, der bundesweit rund 5.200 im Verkehrsrecht aktive Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angehören, gestiftet. Der Preis trägt den Namen des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof, der zwei Jahrzehnte als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages die Entwicklung des Verkehrsrechts maßgebend beeinflusst hat. Der Richard-Spiegel-Preis ist erstmals 1995 an Dr. Erich Steffen, Vorsitzender Richter am BGH a.D., verliehen worden. Weitere Preisträger waren 1997 Diplom-Physiker Dr. Ulrich Löhle, Freiburg i. Br., 1998 Rechtsanwalt Wolf-Dieter Beck, München, 1999 der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages Dr. Peter Macke und Rechtsanwalt Alfred Fleischmann und im Jahre 2001 der Generalbundesanwalt Kay Nehm.

Berlin, 02.05.2004 (Nummer V 03/04)

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