Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Verkehrsrechtler: Einführung von Münzampeln bringt nur Vorteile


Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt den Vorschlag des Deutschen Städtetages zur Einführung sogenannter Münzampeln. Mit diesen Ampeln können Autofahrer das Umspringen auf »Grün« durch den Einwurf eines noch zu festzulegenden Betrages - im Gespräch sind 20 Cent - auslösen. Nach Ansicht der Verkehrsrechtler würde dies nicht nur die Kommunalhaushalte entlasten, sondern auch den Straßenverkehr wesentlich beschleunigen. »Die Einnahmen müssen aber für den Ausbau des Straßennetzes verwendet werden,« betont Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Die Autofahrer dürften nicht wieder nur zur Kasse gebeten werden, um andere staatliche Aufgaben zu finanzieren. Eine weitere Bedingung sei auch, dass an Verkehrsknotenpunkten auch künftig ohne den Münzeinwurf gewährleistet wird, dass Ampeln auf »Grün« schalten. »Damit kann endlich auch das unnötige Warten an Straßenkreuzungen vor roten Ampeln verhindert werden, obwohl gar kein anderer Verkehr vorhanden ist,« so Gebhardt. Möglichen Bedenken, dass die Einführung von Münzampeln zu mehr Verkehrsverstößen - Überfahren von roten Ampeln - und somit zu weiteren Gerichtsverfahren führen könnte, sehen die Anwälte nicht nur mit Gelassenheit entgegen.

Berlin, 01.04.2003 (Nummer V 01/03)

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