Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Verkehrsrechtsanwälte ehren Professor Dr. Dencker


Verleihung des Richard-Spiegel-PreisesWürzburg/Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat am vergangenen Wochenende dem Präsidenten des Verkehrsgerichtstages und Professor an der Universität Münster, Prof. Dr. Friedrich Dencker, den Richard-Spiegel-Preis verliehen. An der Preisverleihung in der Festung Marienberg, Würzburg, nahmen über 100 führende Vertreter der Justiz, der Anwaltschaft, der Versicherungswirtschaft und der im Verkehrsrecht aktiven Verbände teil.„Prof. Dr. Dencker hat sich um die Fortbildung der Anwaltschaft in außerordentlichem Maße verdient gemacht und hat auch in seinem rechtspolitischen Wirken die Position der Anwaltschaft vielfältig gefördert“, so Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der DAV-Arbeitgemeinschaft Verkehrsrecht, bei seiner Laudatio. Der Preisträger habe mehrfach bei Fortbildungsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und im Rahmen der Homburger Tage als Referent zur Verfügung gestanden. In seiner Funktion als Präsident des Verkehrsgerichtstages habe er für die Belange der Anwaltschaft immer ein offenes Ohr und unterstütze argumentativ die Themenvorschläge der Anwaltschaft, auch wenn sie im Vorbereitungsgremium des Verkehrsgerichtstages umstritten waren.Der Richard-Spiegel-Preis wurde 1994 von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV gestiftet. Der Preis trägt den Namen des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof, der zwei Jahrzehnte als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages die Entwicklung des Verkehrsrechts maßgebend beeinflusst hat. Der Richard-Spiegel-Preis ist erstmals 1995 an Dr. Erich Steffen, Vorsitzender Richter am BGH a. D., verliehen worden. Weitere Preisträger waren 1997 Dipl.-Physiker Dr. Ulrich Löhle, Freiburg i. B.; 1998 Rechtsanwalt Wolf-Dieter Beck, München; 1999 der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Dr. Peter Macke, und Rechtsanwalt Alfred Fleischmann; 2001 der Generalbundesanwalt Kay Nehm und 2004 der Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts, Prof. Dr. Roland Rixecker.

Berlin, 21.04.2008 (Nummer V 01/08)

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