Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Verkehrsrechtsanwälte mit neuem Vorsitzenden


Hans-Jürgen Gebhardt übergibt das Steuer Jörg ElsnerBerlin (DAV). Auf seiner Mitgliederversammlung hat am vergangenen Wochenende die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Würzburg einen neuen Vorsitzenden bekommen. Rechtsanwalt Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt übergab das Steuer nach 21 Jahren seinem Nachfolger Rechtsanwalt Jörg Elsner. Unter dem Vorsitzenden Gebhardt wuchs die älteste DAV-Arbeitsgemeinschaft von 1.500 auf weit über 5.000 Mitglieder. Einer seiner Schwerpunkte war die Fortbildung der im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch die Gründung von Zeitschriften, der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft oder aber durch die Regionalveranstaltungen, den sogenannten Wanderzirkus, zur dezentralen Fortbildung der Verkehrsrechtsanwälte. Maßgeblich ihm ist auch die Einführung des Fachanwalts für Verkehrsrecht zu verdanken.»Hans-Jürgen Gebhardt steht wie kaum ein anderer für die Unabhängigkeit der im Verkehrsrecht tätigen Anwaltschaft«, hebt Jörg Elsner, der neue Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft hervor. Durch seine Tätigkeit sei die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Vorreiter für viele Entwicklungen innerhalb der Anwaltschaft gewesen. So gehe zum Beispiel die erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Start einer eigenen Gemeinschaftswerbung der Arbeitsgemeinschaft oder aber der Richard-Spiegel-Preis auf das Wirken von Gebhardt zurück. Hervorzuheben sei insbesondere, dass Gebhardt sich immer für die Position der Geschädigten eingesetzt habe.»Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wird weiterhin die Lobby der Geschädigten bleiben!«, so Elsner weiter. Künftig werde die Arbeitsgemeinschaft aber auch gefordert sein, die Rahmenbedingungen anwaltlicher Tätigkeit mitzugestalten. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes notwendig. Die Zukunft der Arbeitsgemeinschaft liege in dem stärker werdenden Erfordernis der Spezialisierungen der Fortbildung. Daneben brauche sie die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit als fachspezifische berufliche Vertretung.Hans-Jürgen Gebhardt bleibt weiterhin der Arbeitsgemeinschaft eng verbunden. Er wird die Arbeitsgemeinschaft weiterhin beim Verkehrsgerichtstag vertreten und die von ihm initiierte und bundesweit beachtete Fachtagung in Homburg durchführen.Zur PersonRechtsanwalt Jörg Elsner LL.M., 1958 in Iserlohn geboren, ist seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Fachanwalt sowohl für Verkehrsrecht als auch für Versicherungsrecht ist in einer Partnerschaftsgesellschaft mit sieben Kollegen in Hagen tätig. Er ist Mitglied des DAV-Verkehrsrechtsausschusses und arbeitet seit 1996 aktiv in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht mit. Dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft gehört er seit 2001 an.

Berlin, 02.05.2006 (Nummer V 03/06)

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