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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Versicherungsschutz für Unfallopfer auch bei vorsätzlichem Unfall


Mannheim (DAV). Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung muss einem Unfallopfer auch dann den Schaden ersetzen, wenn der Unfall von Anderen vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18. August 2005 (Aktenzeichen: 10 S 26/05) mit.In dem vorliegenden Fall wollte der Kläger einen Kastenwagen überholen, der vor einem Kreisverkehr ohne erkennbaren Grund stand. Als er fast vorbeigezogen war, lenkte der Fahrer des Kastenwagens ruckartig nach links, wobei er mit dem Auto des Klägers kollidierte. Damit sollte der Anschein erweckt werden, dass der Kläger im Kreisverkehr falsch überholt und den Unfall verursacht hat.Die Mannheimer Richter sprachen dem Kläger einen Direktanspruch auf Schadensersatz gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu. Der Grundsatz, sich an die gegnerische Versicherung wenden zu können, müsse auch dann gelten, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Betriebsgefahr eines Autos besteht nämlich immer. Die Frage, ob der Unfallverursacher gegenüber seiner Haftpflichtversicherung haften muss, sei für den Direktanspruch des Unfallopfers unmaßgeblich. Er müsse sich nicht auf den Halter des gegnerischen Fahrzeugs oder einen Entschädigungsfond verweisen lassen.Die Haftung der Versicherungen bei vorsätzlich herbeigeführten Unfällen wird unterschiedlich beurteilt. In jedem Fall sollte man sich bei einem Unfall anwaltlicher Hilfe versichern. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, erhält die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Den Verkehrsrechtler in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (12 Cent pro Minute). Am Telefon kann man sich zu Bürozeiten direkt mit einem Verkehrsrechtler in der Nähe verbinden lassen.

Berlin, 16.11.2005 (Nummer 35/05)

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