Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Vorsicht auf dem Gelände einer Tankstelle


Frankfurt am Main (DAV). Ein Autofahrer verstößt nicht gegen die besondere Sorgfaltspflicht, wenn er infolge einer Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren an der Tankstelle ein hinter ihm ankommendes Fahrzeug beschädigt. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam - unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9.6.2005 (Aktenzeichen: 901 Owi-218 Js 19469/05).Die betroffene Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug betankt und war nach dem Tanken rückwärts gefahren, um einem vor ihr stehenden Auto auszuweichen. Dabei hatte sie infolge einer leichten Unachtsamkeit nicht bemerkt, dass hinter ihr ein Fahrzeug stand. Die übliche Strafe bei unachtsamen Rückwärtsfahren liegt bei 50 Euro und zwei Punkten in Flensburg. Dagegen wehrte sie sich.Das Amtsgericht hat nun für einen solchen Fall das Vorliegen einer verschärften Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers verneint. Diese gelte nur im »fließenden« Verkehr, der wegen der Schnelligkeit einer erhöhten Aufmerksamkeit bedarf. Dies sei auf dem Gelände einer Tankstelle nicht der Fall. Die betroffene Frau musste daher lediglich eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro zahlen und nicht die höhere Geldbuße, die bei einem Verstoß gegen die verschärfte Sorgfaltspflicht verhängt worden wäre, und bekam keine Punkte.Es lohnt sich also immer wieder, anwaltlichen Rat einzuholen. Die Verkehrsrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins stehen zur Verfügung. Den Spezialisten in Ihrer Nähe finden Sie über die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (12 Cent pro Minute). Am Telefon kann man sich zu Bürozeiten direkt mit einem Verkehrsrechtler in der Nähe verbinden lassen.

Berlin, 16.11.2005 (Nummer 34/05)

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