Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Vorsicht bei Mietwagen nach Unfall


Berlin (DAV). Ohne anwaltliche Beratung besteht für Verkehrsunfallgeschädigte die Gefahr, auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben. Dies kann insbesondere bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens passieren. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Februar 2005 (Az.: VI ZR 160/04) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.In dem jetzt entschiedenen Fall verlangte der unfallgeschädigte Kläger von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Kosten für diesen Mietwagen. Die Versicherung zahlte jedoch mit der Begründung nicht, der Kläger habe das Fahrzeug zu einem zu hohen Tarif ausgewählt.Der BGH wies die Klage an die untere Instanz zurück. Der Kläger müsse dort zunächst ausführlicher darlegen, dass die Kosten auch erforderlich gewesen seien. Das Gericht gab dem Kläger zwar insofern Recht, als dass Mietwagenkosten regelmäßig vom Unfallgegner zu erstatten seien. Ebenfalls richtig sei, dass dem Kläger bei der Anmietung eines Ersatzwagens nicht zu viele Mühen entstehen dürften. Er müsse nur darauf achten, dass keine unangemessenen und unwirtschaftlichen Kosten entstünden.Diese Mühen erweiterten die Richter jetzt aber doch und verlangte dem Kläger eine Informationspflicht im Tarifdschungel der Mietwagenfirma ab. Denn nicht auf alle nach einem Unfall entstehenden Mietwagenkosten passe ein- und derselbe Unfalltarif. Konkret bedeute dies, dass bei der Wahl eines sogenannten »Unfallersatztarifs« darauf geachtet werden müsse, dass dieser auch mit den Besonderheiten des Unfalls übereinstimme. Ausgegangen werden müsse immer erst vom Normaltarif, so das Gericht. Dann könne entsprechend der Besonderheiten des Unfalls aufgestockt werden. Der Kläger müsse aber beweisen, dass in seinem konkreten (Un)Fall die Wahl des erhöhten Unfallersatztarifs gerechtfertigt und die Mehrkosten damit erforderlich gewesen seien.Das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen entwickelt sich schnell. Damit nicht noch mehr Schäden entstehen, sollte immer anwaltlicher Rat einholt werden. Auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht verkehrsanwaelte.de können Sie sich schnell einen Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe suchen. Eine telefonische Auskunft gibt Ihnen die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 01805 181805 (0,12 Euro pro Minute).

Berlin, 15.06.2005 (Nummer 16/05)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft