Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Vorsicht bei übertriebenen Anpreisungen im Internethandel


München/Berlin (DAV). Wer ein Fahrzeug fälschlicherweise im Internet mit der Beschreibung „in einem sehr guten Zustand“ anbietet, muss dem Interessenten die Reisekosten erstatten. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 23. Mai 2007 (Az.: 163 C 8127/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).Der Beklagte hatte das Fahrzeug im Internet als in einem sehr guten Zustand, unfallfrei, rostfrei und voll fahrbereit beschrieben. Der interessierte Kläger begab sich daher zum Kauf von Düsseldorf nach München. Vor Ort stellte sich dann allerdings heraus, dass sowohl Servolenkung als auch Tacho, Drehzahlmesser, Temperatur- und Tankanzeige defekt waren und die Vorderachse des Wagens beim Fahren stark nach links zog. Zudem waren die Reifen abgefahren.Unverrichteter Dinge reiste der Kläger wieder ab und verlangte sodann vom Verkäufer den Ersatz seiner Reisekosten. Das Gericht gab ihm Recht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung. Zur Begründung führte es aus, dass das Fahrzeug aufgrund der erheblichen Mängel nicht als im „sehr guten Zustand“ befindlich hätte angeboten werden dürfen.Ein Verkehrsrechtsanwalt hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Einen Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 EUR/Min). Zu Bürozeiten können Sie sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen. Sie können aber auch selbst im Internet suchen unter www.verkehrsrecht.de.

Berlin, 17.09.2007 (Nummer 34/07)

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