Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Während der Fahrt Displaylesen des Handys verboten


Berlin (DAV). Ein Autofahrer darf während der Fahrt nicht das Handy in die Hand nehmen, um vom Display eine dort gespeicherte Nummer abzurufen. Dann liegt eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons vor, so das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 12. Juni 2006 (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06).In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte der Fahrer eines Sattelzuges während der Fahrt sein privates Handy in die Hand genommen, um auf diesem eine dort gespeicherte Telefonnummer abzulesen. Er wollte diese Nummer in das ebenfalls im Fahrzeug vorhandene dienstliche Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung eingeben, um sodann zu telefonieren.Dies stellt nach Auffassung des Gerichts eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons dar. Auch wenn der Fahrer hierfür das Handy nur aufnehme und halte. Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts umfasse ein »Benutzen« sämtliche Bedienfunktionen des Mobiltelefons, somit also auch das Ablesen einer gespeicherten Notiz.Es ist also Vorsicht geboten. Über die Chancen und Risiken eines Prozesses informiert der Verkehrsrechtler in der Nähe. Diesen benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 - 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute). Zu Bürozeiten kann man sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen.

Berlin, 16.04.2007 (Nummer 13/07)

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