Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wassereintritt bei Cabrio kein Mangel


Brandenburg/Berlin (DAV). Das Eindringen von Wasser in den Innenraum eines Cabrios durch Benutzung eines Hochdruckreinigers stellt keinen Mangel dar. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 21. Februar 2007 (AZ: 4 U 121/06) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.Die Käuferin eines Neuwagens, eines Cabrio Citroen C 3, brachte das Fahrzeug in eine Autowaschanlage und führte eine Vorwäsche mit einem Hochdruckreinigungsgerät durch. Das Cabrio verfügt über ein abnehmbares Verdeck, das auf ebenfalls abnehmbaren Holmen aufliegt, damit der Fahrer die Möglichkeit hat, vollkommen offen zu fahren. Beim Kauf hatte der Verkäufer ihr mitgeteilt, dass sie bei einer Autowäsche mit einem Hochdruckreiniger den Strahl senkrecht zum Fahrzeug halten und von der Wagenmitte nach außen führen müsse. Bei der Autowäsche wurde der Druckreiniger jedoch waagerecht auf die Kante des Verdecks gehalten, so dass durch die Kante Wasser in den Wagen eindringen konnte. Die Käuferin wollte den Kauf rückgängig machen und klagte, da sie der Ansicht war, dass ein Auto mangelhaft sei, wenn man es nicht schadensfrei waschen könne.Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Richter betonten, dass das Wasser nicht aufgrund eines mangelhaften Fahrzeugs, sondern wegen der unsachgemäßen Benutzung des Hochdruckreinigers durch die Käuferin eingetreten sei. Sie habe gewusst, dass der Strahl nur senkrecht auf das Fahrzeug auftreffen dürfe. Dies stelle jedoch keinen Mangel dar. Denn die Reinigung des Cabrios wäre in der üblichen Art und Weise zulässig gewesen. Trotz der Besonderheiten bei der Autowäsche entspräche dieser Fahrzeugtyp dem neuesten Stand der Technik, die gewährleisten würde, dass der Fahrer das Auto unterschiedlich nutzen könne. Danach seien zu beachtende Waschregelungen aufgrund der Konstruktion keine Mängel, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit des Autos nicht beeinträchtigten.Wenn man sich über das neu gekaufte Auto ärgert, kann ein Anwalt oder eine Anwältin helfen. Spezialisten nennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 ct./Min.) oder man sucht selbst unter www.verkehrsanwaelte.de.

Berlin, 15.05.2008 (Nummer 18/08)

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