Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Weihnachtsferien: Kindersicherung im In- und Ausland


Berlin (DAV). Wer die deutschen Vorschriften über die Kindersicherung in Fahrzeugen befolgt, liegt in ganz Europa richtig. Für nicht richtig gesicherte Kinder ist ein Bußgeld zu zahlen. Wie Kinder in Europa angeschnallt sein müssen, erklären die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).Kinder mit einer Körpergröße von weniger als 1,35 Meter brauchen einen Kindersitz. Dieser muss an Größe und Gewicht des Kindes angepasst sein und außerdem über das ECE-Prüfzeichen Nr. 44 verfügen. Ältere und größere Kinder müssen wie die Erwachsenen die normalen Sicherheitsgurte anlegen. Kinder unter drei Jahren und Kinder die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen hinten sitzen, es sei denn, es handelt sich um auf den Beifahrersitz angebrachte Babyschalen. In Deutschland sind strengere Regeln zu befolgen, denn Kinder unter einer Körpergröße von 1,50 Meter brauchen bis zu ihrem zwölften Lebensjahr stets einen speziellen Kindersitz. Werden auf der Rückbank schon zwei Kinder in Kindersitzen befördert, braucht ein weiteres Kind, wenn es älter als drei Jahre ist, nur den normalen Gurt anzulegen. Bei Autofahrten in der Schweiz müssen alle Kinder ausnahmslos angeschnallt sein. Gurtpflicht auf den normalen Sitzen besteht für alle Kinder, die älter als zwölf sind. Jedes Kind unter sieben Jahren muss seiner Größe entsprechend einen eigenen Kindersitz haben. Bei Kindern, die zwischen sieben und zwölf Jahre alt sind muss entweder Kindersitz oder Gurt benutzt werden. Wer sich nicht an die Kindersicherungspflichten hält, muss in allen Ländern mit einem Bußgeld rechnen.Wenn man im Ausland einen Schaden erlitten hat, erklärt eine Anwältin oder ein Anwalt, was zu tun ist. Spezialisten in allen Rechtsgebieten nennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 14 ct./Min.). Oder man sucht selbst im Internet unter www.verkehrsanwaelte.de.

Berlin, 11.12.2007 (Nummer 48/07)

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