Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Darauf können Sie sich verlassen.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wenn die Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle wird


Coburg/Berlin (DAV). Die kalte Jahreszeit verlangt von Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. Im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten dürfen nicht zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern, so dass Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 12. März 2008 (AZ - 21 O 645/07).In dem von den Verkehrsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging eine Patientin zu einer Arztpraxis und musste dabei eine Holzbrücke über einem Teich überqueren. Auf der Holzbrücke lag eine "rutschfeste" Gummimatte. Als die Klägerin bei eiskaltem Novemberwetter mit Blitzeis darauf trat, rutschte die Matte weg und die Klägerin fiel. Sie brach sich einen Wirbel sowie das rechte Handgelenk und zog sich eine schwere Schulterverletzung zu. Dafür verlangte sie vom Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil er ihrer Meinung nach seiner Verkehrssicherungspflicht nicht genügt hatte.Das sah das Landgericht Coburg genauso. Den Beklagten treffe die Pflicht, Patienten, die die Praxis aufsuchten, möglichst vor Schäden zu bewahren. Nachdem es allgemein bekannt ist, dass sich auf Brücken über Gewässer durch aufsteigende Feuchtigkeit Glätte bilden kann, hätte er sicherstellen müssen, dass die Gummimatte nicht gleichsam wie ein Schlitten wegrutscht. Andererseits traf auch die Klägerin ein geringes Mitverschulden, weil sie sich trotz der Witterung nicht am Handlauf der Brücke festgehalten hatte. Alles in allem erkannte das Gericht Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro und Schadensersatz an.

Berlin, 16.02.2009 (Nummer 06/09)

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