Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für ein Eichhörnchen bremst, haftet bei einem Auffahrunfall dem Auffahrenden zu 25%


Berlin (DAV). Tierliebe kann bei einem Auffahrunfall zu einer Mithaftung gegenüber dem auffahrenden Autofahrer führen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 23. September 2005 (Aktenzeichen: 13 C 4238/05).Im betreffenden Fall hatte ein Autofahrer abrupt gebremst, als ihm ein Eichhörnchen in die Fahrbahn lief. Unmittelbar auf dieses Bremsen hin war ein folgendes Fahrzeug aufgefahren.Der tierliebende Autofahrer wollte von der Versicherung des Gegners seinen gesamten Schaden ersetzt haben. Die Richter sahen die Rechtslage aber anders. Zwar liege das Verschulden hauptsächlich bei dem nachfahrenden Autofahrer, der keinen genügenden Sicherheitsabstand eingehalten habe. Doch der bremsende Autofahrer habe stets dann Mitschuld, wenn er abrupt gebremst habe, obwohl es nicht nötig gewesen, das Bremsen also nicht unabwendbar gewesen sei. Die Mitschuld betrage aber lediglich 25%, so dass er 75% des Schadens erstattet erhalte.Damit geht bei kleineren Tieren immer die Verkehrssicherheit dem Leben des Tieres vor.Bei Auffahr-Unfällen ist anwaltlicher Rat immer hilfreich. Den Verkehrsrechtsanwalt oder die Verkehrsrechtsanwältin in Ihrer Nähe vermittelt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute).

Berlin, 13.07.2006 (Nummer 27/06)

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