Wer links abbiegendes Auto überholt und rammt, haftet für den Schaden
Berlin (DAV). Wer einen Linksabbieger links überholt, trägt bei einem Unfall die Hauptschuld. Auf dieses Urteil des OLG Hamm vom 23. Februar 2006 (Aktenzeichen: 6 U 126/05) weisen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.Der Kläger hatte sich mit seinem Auto mit Anhänger links eingeordnet und den Blinker gesetzt, um zu seiner Grundstückseinfahrt zu gelangen. Während er zum Abbiegen ansetzte, begann der Beklagte, zwei Autos hinter dem Gespann, zu überholen. Es kam zu einem Zusammenstoß.Die Richter sprachen dem Kläger einen Anspruch auf Erstattung von 80 Prozent des entstandenen Schadens zu.Zwar sei das Linksabbiegen immer mit einer gewissen Gefährdung verbunden - daher die Mithaftung des Klägers -, jedoch hatte sich der Kläger korrekt verhalten: Er hatte den Blinker gesetzt, sich in der Fahrbahnmitte eingeordnet und angehalten. Die Gefährdung wiege deshalb gering gegen den Überholfehler des Beklagten, weil dieser zwei Autos überholen wollte.Verkehrsteilnehmer, die in einen Unfall verwickelt wurden, sollten immer die Unterstützung eines Anwalts suchen. Einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt in der Nähe nennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (12 Cent pro Minute). Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenlos mit einem Anwalt verbinden lassen.
Berlin, 16.10.2006 (Nummer 40/06)



