Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer von der Grundstücksausfahrt auf die Straße fährt, haftet bei Unfall allein


Berlin (DAV). Ein aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr fahrenderAutofahrer haftet bei einem Unfall allein, auch wenn der Unfallgegnerrückwärts von der Straße auf das Grundstück einfahren will. Darauf weisendie Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und beziehensich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Gotha vom 19. Juli 2006 (Aktenzeichen: 2 C184/06).Eine Autofahrerin war im Begriff, von der Grundstückseinfahrt rückwärts aufdie Straße hinaus zu fahren. Zur gleichen Zeit wollte ein andererAutofahrer, von der Straße kommend, rückwärts in das Grundstück einfahren.Beide Fahrzeuge stießen noch im Bereich der Einfahrt zusammen.Das Amtsgericht sah die alleinige Verantwortung für den Unfall bei derhinausfahrenden Autofahrerein, da der fließende Verkehr auf der Straßegegenüber dem Ausfahrenden absoluten Vorrang habe. Zum fließenden Verkehrgehöre es auch, wenn ein Autofahrer von der Straße aus in dieselbeGrundstückseinfahrt hineinfahren will, aus der der Unfallgegner herausfährt.Die Autofahrerin hätte ihm also im gesamten Bereich der Straße und derGrundstückseinfahrt Vortritt lassen müssen. Sein Vorrecht, vergleichbar derVorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen, erstrecke sich auch auf den Bereichder Grundstückseinfahrt, den der von der Straße Kommende benötigt, um dieStraße vollständig zu verlassen.Gerade bei Verkehrsunfällen sollte man sich stets anwaltlicher Hilfeversichern. Den Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe finden Sie bei derDeutschen Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14Euro pro Minute).

Berlin, 16.01.2007 (Nummer 03/07)

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