Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Zu langsam auf der Autobahn - bei Unfall Mithaftung


WILHELMSHAVEN (DAV). Nicht nur Raser werden bei Unfällen auf der Autobahn zur Mithaftung herangezogen. Gleiches gilt auch für Fahrer, die zu langsam auf der Schnellstraße unterwegs sind. Dies zeigt ein von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven.In dem entschiedenen Fall war ein Autofahrer von der Überholfahrbahn auf die rechte Spur gewechselt, um einem von hinten nahenden schnelleren Wagen Platz zu machen. Dabei kalkulierte er nicht ein, dass auf dem rechten Streifen vor ihm eine Autofahrerin mit nur etwa 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit unterwegs war. Er prallte auf deren Wagen, der sich überschlug. Die Frau wurde dabei verletzt.Das Gericht bürdete ihr eine Mithaftungsquote von 50 Prozent für die Unfallschäden auf. Die Argumentation der Beklagten, sie habe Tempo 60 für legitim gehalten und die Karambolage sei für sie deshalb unabwendbar gewesen, wurde verworfen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren sei, hieß es in dem Urteil. Unter diesen Umständen müsse sich die Klägerin die von ihrem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr und ihr festgestelltes Gefahr erhöhendes Verschulden zu ½ zurechnen lassen.Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Amtsgericht WilhelmshavenUrteil vom 29. Oktober 2002Aktenzeichen: 6 C 602/02 (I)

Berlin, 26.05.2003 (Nummer 15/03)

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