Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Zur Reisezeit: Unfall im Ausland - Warnweste in vielen EU-Staaten Pflicht


Berlin (DAV). Wer dieses Jahr seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen will, sollte sich vergewissern, ob im Urlaubsland eine Warnwestenpflicht besteht. In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall beziehungsweise einer Panne verlassen wird. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen sogar hohe Bußgelder, warnen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten Fahrzeugen.Einige Länder im ÜberblickÖsterreich: Seit dem 01. Mai 2005 müssen Warnwesten mitgeführt und getragen werden, wenn der Fahrer auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder Panne das Fahrzeug verlässt. Auf Landstraßen gilt die Warnwestenpflicht dann, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird. Es droht ein Bußgeld. Motorräder sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.Portugal: Auch in Portugal ist es seit Anfang 2005 vorgeschrieben, eine Warnweste im Pkw mitzuführen und während des Aufstellens eines Warndreiecks bei Unfall oder Panne zu tragen. Wer keine Warnweste im Auto hat, muss mit einer Geldbuße von 60 bis 300 Euro rechnen. Wenn man die Weste nicht anlegt, beträgt das Bußgeld 120 bis 600 Euro.Spanien: Das Nichtanlegen der in Spanien seit 2004 vorgeschriebenen Warnweste wird mit einem Bußgeld von 91 Euro geahndet. Ohne Bußgeld kommt allerdings derjenige davon, der keine Weste im Auto mitführt.Italien: Wenn Autofahrer in Italien außerhalb geschlossener Ortschaften, zum Beispiel bei einer Panne oder einem Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, müssen sie seit April 2004 eine Warnweste tragen. Wer die Weste nicht trägt und sich dabei erwischen lässt, zahlt ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro.In Frankreich und Schweden ist eine Warnwestenpflicht in Planung. In Tschechien besteht eine Verpflichtung für dienstlich genutzte Fahrzeuge.Die Verkehrsrechtsanwälte im DAV weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bußgelder ab 70 Euro künftig innerhalb der EU sehr viel leichter vollstreckt werden können. Die Justizminister der EU haben hierzu im Februar einen »Rahmenbeschluss« verabschiedet, der aber noch in Nationales Recht umgesetzt werden muss.

Berlin, 09.06.2005 (Nummer V 03/05)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft