Wer den Sachverständigen beauftragt.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.
Beim Haftpflichtschaden muss der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer für den Schaden des Geschädigten aufkommen. Beim Kaskoschaden erbringt der Versicherer des unfallversicherten Fahrzeugs gegenüber dem Versicherungsnehmer die bedingungsgemäß geschuldete Leistung.



