Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Achten Sie auf Qualifikation.

gutachterwahl

Es gibt kein gesetzliches Berufsbild für Kfz-Sachverständige. Noch nicht einmal der Titel »Kfz-Sachverständiger« ist gesetzlich geschützt.

Nach der Rechtssprechung sind nur die Gutachten »anerkannter« Sachverständiger erstattungspflichtig. Die von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen haben ihre Qualifikation nachgewiesen. Sie sind »anerkannt« qualifiziert. Bei selbsternannten »Sachverständigen« sowie bei Verbandsanerkennungen oder -zertifizierungen ist Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr, dass die Verbände nicht unabhängig sind. Am besten fragt man seinen Verkehrsanwalt. Der kennt die örtlichen und auch die überregionalen Gutachter beziehungsweise die maßgebenden Qualitätskriterien für Gutachter.

 
Achten Sie unbedingt auf die Qualifikation des Gutachters! Wer als Geschädigter das Gutachten eines Nichtfachmanns einholt, bekommt dafür keinen Schadensersatz.
 
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