Kaskoschaden

Wann eine Kaskoversicherung sinnvoll ist.

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung sind Teil- und Vollkaskoversicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig. Dabei deckt die Kaskoversicherung die Schäden ab, die an Ihrem eigenen Wagen entstehen. Dazu gehören auch Schäden durch Vandalismus und Unfallflucht. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr Wagen nicht älter als 5 Jahre ist oder noch einen höheren Wert hat, sie ihn also auch im Falle eines Totalschadens neu kaufen können.
In der Vollkasko ist die Teilkaskoversicherung bereits enthalten. Sie können die Teilkasko aber auch gesondert abschließen.

Sie reguliert Schäden, die durch Fremdeinwirkung entstanden sind, wie zum Beispiel Diebstahl, Wildschaden, aber auch
Hagel, Überschwemmungen oder Glasbruch. Eine Teilkasko-Versicherung empfiehlt sich, wenn Ihr Wagen zwischen 5 und 10 Jahren ist und der Restwert des Wagens höher ist als die Versicherungsbeiträge von zwei Jahren.

Sowohl bei Teilkasko- als auch bei der Vollkaskoversicherung gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der
Versicherungsbeitrag. Üblich sind 150 € bei der Teilkasko- bzw. 300 € bei der Vollkaskoversicherung.

Ihre Rechte gegenüber dem Versicherer.

Durch eine Kaskoversicherung verpflichtet sich der Versicherer dazu, Schäden unabhängig davon zu ersetzen, ob der Schaden durch einen anderen, zufällig oder selbstverschuldet verursacht wurde. Wenn die Kaskoversicherung nicht zahlen will, muss zunächst überprüft werden, warum dies so ist. Wenn sie nur deshalb nicht zahlt, weil sie den Schaden noch untersucht, sollte vorerst kein Verkehrsanwalt eingeschaltet werden, sonst muss man die Kosten des Verkehrsanwalts selbst zahlen.

Expertentipp:

Wenn der Kaskoversicherer seine Leistungspflicht ablehnt, weil etwa der Versicherungsnehmer den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt haben soll, sollte man schnell zum Verkehrsanwalt gehen, um nicht die generelle Leistungspflicht des Versicherers durch eine Fristversäumung zu gefährden.

Das Quotenrecht

Wenn der Unfall teilweise selbst- und fremdverschuldet war, kommt das sogenannte »Quotenvorrecht« ins Spiel. Der Geschädigte hat hier Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung. Das Quotenvorrecht ist sehr kompliziert. Wenn es aber nicht beachtet wird, kann es dazu führen, dass der Unfallgeschädigte auf einem Teil der Kosten, wie zum Beispiel dem Schaden durch die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung, sitzen bleibt. Es gibt sehr viele Fälle, in denen der Geschädigte unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts fast den gesamten Schaden einschließlich vieler Nebenpositionen ersetzt bekommt, obwohl er eine hohe Mithaftung hat. Es empfiehlt sich, hier in jedem Fall einen Verkehrsanwalt zur Hilfe zu nehmen.