Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Keine Aussagen vor Akteneinsicht.

akten

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, haben Sie das Recht, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Hierüber sind Sie von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Polizei zu belehren. Wenn Sie vor Beginn der polizeilichen Vernehmung Ihren Wunsch nach anwaltlichem Beistand zum Ausdruck bringen, so muss sich die Polizei ernsthaft um einen Verteidiger bemühen. Handeln die Beamten nicht umgehend, kann dies zu einem Verwertungsverbot für Ihre Angaben führen.

Sie sollten grundsätzlich davon absehen, bei der Polizei Angaben zu dem erhobenen Vorwurf zu machen.

Allein der Vorladung eines Richters, der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde müssen Sie folgen. Ob Sie Ihr Nichterscheinen gegenüber der Polizei ankündigen, ist allein eine Frage der Höflichkeit. Aussagen müssen Sie als Beschuldigter in keinem Fall machen.

Meistens ist es die beste Entscheidung, wenn Sie als Beschuldigter zu dem erhobenen Vorwurf schweigen. Aus dem Schweigen dürfen weder im Bußgeld- noch im Strafverfahren für Sie nachteilige Schlüsse gezogen werden. Sie sind nur dazu verpflichtet, Angaben zu Ihren Personalien zu machen.

Wenn Sie sich zu Teilen des Vorwurfs äußern, kann das Schweigen zu den übrigen Fragen unter Umständen gegen Sie verwendet werden. Wenn die Polizei Sie anhält oder auf die Wache mitnimmt: Versuchen Sie nicht, sich zu verteidigen.

Akteneinsicht erhält Ihr Strafverteidiger (§ 147 StPO).

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