Geschwindigkeit

Hier gilt die Straßenverkehrsordnung.

Wo Geschwindigkeit, Parken und das Miteinander im Verkehr geregelt sind.

Die Straßenverkehrsordnung regelt, wie sich die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Sie gilt auf allen öffentlichen Straßen und Wegen und für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen – egal ob Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer. Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls auch Punkten im Flensburger Register rechnen.

Schneller als die Polizei erlaubt.

Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehören zu den häufigsten Vergehen auf deutschen Straßen. Es drohen hohe Bußgelder, Punkte und in besonders schweren Fällen sogar Fahrverbote. Mit welchen Strafen Sie konkret zu rechnen haben, erfahren Sie im Bußgeldkatalog.

Expertentipp:

Nicht immer sind die Messwerte korrekt. Es lohnt sich also, die Richtigkeit des Bußgeldbescheides anzuzweifeln. Wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Verkehrsanwalt. Der regelt das für Sie. 

Wann gilt welche Geschwindigkeit?

Grundsätzlich gilt für alle Fahrzeuge innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Außerhalb geschlossener Ortschaften sind erlaubt

  • 100 km/h für PKW
  • 80 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
    Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t

Unter anderen Umständen – wann Sie die Geschwindigkeit anpassen müssen

Grundsätzlich gilt, dass die Geschwindigkeit so gewählt werden muss, so dass Sie zu jeder Zeit die Kontrolle über Ihr Fahrzeug haben. Dabei haben Sicht- und Straßenverhältnisse ebenso Einfluss auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit wie zum Beispiel die Ladung.

Schnell noch auf den Parkplatz – Welche Regeln gelten eigentlich auf Parkplätzen?

Bei einem Parkplatz handelt es sich um einen privaten Verkehrsraum, der jedoch für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Dementsprechend gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Straßenverkehrsordnung hier nicht unmittelbar, jedoch sind ihre Normen mittelbar über das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welches immer im Straßenverkehr gilt, anzuwenden.

Parkplätze dienen jedoch nicht nur dem fließenden Verkehr, es muss immer auch mit ein-und ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden. Daher gilt auf Parkplätzen Schrittgeschwindigkeit von allenfalls zehn km/h. Sie gilt auch, wenn kein gesondertes Schild angebracht ist. Wer schneller fährt, haftet im Falle eines Unfalles immer zum Teil mit. Denn auf einem Parkplatz müssen alle Verkehrsteilnehmer ständig bremsbereit sein.

Auch die Verkehrsregel Rechts-vor-Links gilt auf Parkplätzen grundsätzlich nicht, es sei denn, der Parkplatz wäre wie eine öffentliche Straße gestaltet. Dementsprechend gilt nur das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und auf einer Parkplatzkreuzung besteht daher kein Vorfahrtsrecht.

Wann ein Parkplatz straßenähnlichen Charakter hat und damit die Straßenverkehrsordnung Anwendung findet, kann Ihnen Ihr Verkehrsanwalt sagen.


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