Handy am Steuer

Handy am Steuer - das wird teuer!

Immer mehr Autofahrer lassen sich während der Fahrt von Ihrem Mobiltelefon ablenken und erhöhen so das Risiko schwerer Unfälle. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und deshalb das Bußgeld für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer erhöht.

Beim Autofahren telefonieren – was erlaubt ist und was nicht.

Was ist verboten?

Das Handyverbot im Auto ist nicht nur auf das Telefonieren beschränkt, es untersagt jede Art der Nutzung, § 23 Absatz 1a StVO. Das heißt, es ist grundsätzlich verboten, das Handy während der Fahrt zu bedienen. Dieses Verbot betrifft übrigens nicht nur das reine Telefonieren, sondern beispielsweise auch das Tippen von Nachrichten, sei es auf Facebook oder per SMS oder E-Mail.
Aber nicht nur das Bedienen von Mobiltelefonen ist untersagt. Auch alle weiteren elektronischen Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen, sprich Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder, dürfen während der Fahrt nicht bedient werden.
Das gilt auch für Videobrillen und andere auf dem Kopf getragene, visuelle Ausgabegeräte. Nur wenn das Gerät über eine Sichtfeldprojektion verfügt, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden.

Was ist erlaubt?

Im Grunde ist leider nicht besonders viel erlaubt, besonders nicht bei laufendem Motor. Das gilt übrigens auch für die Start-Stop-Mechanik an Ampeln. Denn das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb sowie das Ruhen des elektrischen Antriebes gelten vor dem Gesetz leider nicht als Ausschalten des Motors im klassischen Sinne.

Dennoch gibt es wenige Ausnahmen zur Bedienung, wenn:

a) das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird
b) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird
c) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist
d) die Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion zur Bewältigung der Fahraufgabe des Rückwärtsfahrens oder Einparkens, soweit das Fahrzeug nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird, dient.
e) die Benutzung elektronischer Geräte die vorgeschriebenen Spiegel ersetzen oder ergänzen.

Das Handy als Navi.
Jede Art der Handynutzung während der Fahrt ist verboten, damit auch die Nutzung des Handys als Navi. Anderes kann gelten, wenn das Handy in einer Halterung aufbewahrt wird.

Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Grundsätzlich gilt: Wer mit dem Handy am Steuer bei laufendem Motor erwischt wird, der muss ein Bußgeld von 100 € zahlen. Hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Register. Ein Fahrverbot ist jedoch nicht vorgesehen.

Wann Sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen.

Normalerweise wird kein Fahrverbot festgesetzt, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Es sei denn, Sie sind unbelehrbar und begehen den Verstoß mehrfach. Für Wiederholungstäter kann durchaus ein Fahrverbot angeordnet werden.

Handy in der Probezeit

Gerade junge Leute können kaum auf ihr Handy verzichten, selbst beim Autofahren nicht. Dies ist insbesondere für Fahranfänger doppelt gefährlich, denn hier droht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, die Anordnung eines Aufbauseminars und, wird an dieser Maßnahme nicht teilgenommen, die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Weitere Informationen zum Thema: Fahranfänger und Führerschein auf Probe

Wenn Sie einen Unfall mit Handy am Steuer verursachen

Die Nutzung des Handys stört die Konzentration und erhöht damit das Risiko für gravierende Unfälle, weil der Fahrer abgelenkt ist. Beruht der Unfall nachweislich auch auf der Nutzung des Handys, so kann dies auch Auswirkungen für den eigenen Versicherungsschutz haben. Beispielsweise kann der eigene Kaskoversicherer grobe Fahrlässigkeit einwenden und den Schaden am eigenen Fahrzeug kürzen.

Weitere Informationen zum Thema: Unfall mit Verletzten.

Wenn Sie beim Telefonieren geblitzt wurden.

Waren Sie zu schnell und haben Sie gleichzeitig ein Handy genutzt, so liegt sogenannte Tateinheit vor. In einem solchen Fall sind nicht beide Einzelstrafen zu addieren, sondern eine sogenannte Gesamtstrafe zu bilden. Auch hierfür gibt es gesetzliche Regelungen, ob die Behörde diese beachtet hat, kann Ihnen Ihr Verkehrsanwalt sagen.

In einem Fall der Tateinheit ist insbesondere zu berücksichtigen, wer die Messung vorgenommen hat. Denn Kommunen dürfen nur Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden, für alle weiteren Verstöße fehlt ihnen die gesetzliche Befugnis, diese zu verfolgen.

So können wir helfen.

Ihr Verkehrsanwalt kennt die neueste Rechtsprechung und weiß daher, welche Einwände gegen einen Handyverstoß greifen. Insbesondere weiß er, welche formalen Voraussetzungen die Bußgeldbehörde einhalten muss, um den Verstoß wirksam zu ahnden. Nicht selten kommt es zu formalen Fehlern, die sich zugunsten des Betroffenen auswirken und gegebenenfalls auch zum Wegfall der Geldbuße und der Punkte im Flensburger Register führen.