Verkehrsunfall: Ausland

Was Sie bei einem Unfall im Ausland beachten sollten.

Wenn es im Ausland kracht, sind, wie bei einem Unfall in Deutschland auch, zunächst einmal dieselben Schritte zu befolgen: Warnblickanlage anstellen, Unfallort absichern und wenn nötig erste Hilfe leisten. Danach sollten Sie aber in jedem Fall die Polizei rufen.

Erste Schritte nach dem Unfall:

  • Notieren Sie sich den Namen und Anschrift des Fahrzeugführers sowie des Kfz-Halters (Ausweispapiere zeigen lassen!)
  • Notieren Sie sich die amtlichen Kennzeichen und Nationalitätskennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Notieren Sie die Versicherungsnummer des Unfallverursachers
  • Notieren Sie Zeit und Ort des Unfalls sowie die Wetterverhältnisse
  • Fertigen Sie Fotos/Videoaufnahmen vom Unfallort und den Schäden an den Fahrzeugen und machen Sie Skizzen/Zeichnungen vom Unfallort (auch von Leitplanken, Schildern, Lampen, Bäume etc.)
  • Notieren Sie sich den Namen und Anschrift möglicher Zeugen (Ausweispapiere zeigen lassen!)

Experten-Tipp

Wir empfehlen, einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Der ist in allen Ländern gleich aufgebaut und erleichtert Ihnen so die Verständigung, egal, in welcher Sprache der Unfallbericht verfasst ist. Hier können Sie sich den Europäischen Unfallbericht kostenlos herunterladen

Was Sie unbedingt tun sollten

  • Rufen Sie in jedem Fall die Polizei – egal, wie gering der Schaden auch sein mag. Lassen Sie sich unbedingt eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen und notieren Sie Namen und Dienststelle der Polizeibeamten.
  • Machen Sie möglichst keine Angaben zu Unfallhergang oder Schuldfrage. Beantworten Sie nur Fragen zu Ihren Personalien.
  • Unterschreiben Sie keine Schriftstücke, deren Inhalt Sie nicht zu 100% verstehen
  • Achtung bei vermeintlichen Unfall-Helfern, die Ihren Wagen für Sie in eine Werkstatt bringen wollen. Heben Sie in jedem Fall alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Rechnungen auf.
  • Melden Sie den Unfall innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung, besonders dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.

Die grüne Versichertenkarte

Grundsätzlich sollte man bei jeder Fahrt ins Ausland, egal ob beruflich oder im Urlaub, eine gültige „Grüne
Versicherungskarte“ im Gepäck haben. Diese erhalten Sie kostenlos von Ihrer KFZ-Versicherung. Damit sind Sie automatisch in den auf der Karte aufgeführten Ländern haftpflichtversichert. Übrigens ist dieser internationale Versicherungsnachweis in einigen Ländern, wie z.B. in Italien, Bosnien-Herzegowina, Polen oder der Türkei, sogar Pflicht bei der Einreise und ein Verstoß wird mit z.T. hohen Bußgeldern geahndet.

Was tun bei Personenschaden?

Wenn es zu einem Personenschaden kommt (auch bei geringen Verletzungen), sollten Sie auf jeden Fall vor Ort zu einem Arzt gehen und sich Ihre Verletzung umgehend attestieren lassen. Viele ausländische Versicherungen erkennen deutsche Atteste leider nicht an. Deshalb sind auch Fotos von Ihren Verletzungen als zusätzliche Beweismittel durchaus sinnvoll.

Unfallabwicklung – wie funktioniert die Schadenregulierung?

Wenn Sie im Ausland in einen Unfall verwickelt werden, können Sie Ihren Schaden beim Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung im Ausland geltend machen. Das ist aber leider oft gar nicht so einfach. Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall an Ihren Verkehrsanwalt wenden. Der weiß am besten, welche Schritte für Sie am erfolgversprechendsten sind und regelt das für Sie. Zwar hat die Europäische Union die Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie ins Leben gerufen, die eine möglichst unkomplizierte Schadensabwicklung ermöglichen soll: Die europäischen Versicherer wurden verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat der EU einen Regulierungsbevollmächtigten zu benennen, mit dem der Geschädigte auf Deutsch korrespondieren und dort seine Ansprüche anmelden kann. Aber auch das ist nicht ganz unproblematisch. Denn auch wenn Sie von Deutschland aus agieren und sogar vor Gericht gehen können, so gilt trotzdem das Gesetz des Landes, in dem der Unfall passiert ist.

Wie lange dauert eine Regulierung normalerweise?

Innerhalb Europas sind die Versicherungen aufgefordert, einen Schaden schnellstmöglich abzuwickeln. Dabei gilt eine Regulierungsfrist von maximal 3 Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt, wenn der Beauftragte alle Unterlagen vorliegen hat. Wenn dieser dann nicht rechtzeitig reagiert, können Sie sich an die sogenannte „Entschädigungsstelle“ der EU wenden, in Deutschland ist diese vertreten durch die Verkehrsopferhilfe e.V., kurz VOH. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verkehrsopferhilfe.de

Unfall im Ausland – welches Recht gilt?

Andere Länder, andere Sitten: Grundsätzlich gilt im Fall eines Unfalls im Ausland das dort geltende und nicht das deutsche Recht. Die Regulierung des Unfalls hat also nach dem ausländischen Recht zu erfolgen. Auch wenn zwischenzeitlich die Schadensersatzansprüche in Deutschland gerichtlich durchgesetzt werden können, empfiehlt sich bei einem Unfall im Ausland immer einen Verkehrsanwalt hinzuzuziehen, denn er kennt auch das ausländische Recht.

Anders verhält es sich, wenn Sie mit einem deutschen Bundesbürger im Ausland zusammenstoßen. Dann nämlich gilt deutsches Schadensersatzrecht. Wenn alle Beteiligten einen deutschen Wohnort vorweisen können und die Fahrzeuge in Deutschland versichert sein, wird der Fall wie ein innerdeutscher Unfall über die deutsche Haftpflichtversicherung abgewickelt.

Mallorca-Police. Was ist das eigentlich und gilt die nur auf Mallorca?

Ihre Haftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Schäden ab, die Sie oder Ihr Ehepartner mit einem fremden, versicherungspflichtigen PKW im Ausland verursachen, also auch mit einem Mietwagen. Und das natürlich nicht nur auf Mallorca, sondern überall in Europa, obwohl diese Klausel in Ihrer Haftpflichtversicherung so heißt. Die sogenannte Mallorca-Police ist normalerweise automatisch in Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten und in der Regel kostenlos.

Ihre Haftpflichtversicherung tritt allerdings erst in Kraft, nachdem die Versicherung des ausländischen Fahrzeugs belangt wurde und die Schadenssumme nicht vollständig durch die ausländische Versicherung abgedeckt wurde. Da gerade bei Mietwagen-Versicherungen die Deckungssumme oft nicht so hoch ausgelegt ist, ist eine zusätzliche Absicherung durch die eigene Haftpflichtversicherung durchaus sinnvoll.

Unfall mit einem Mietwagen

Wer mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt wird, sollte schnellstmöglich die Mietwagenvermietung
informieren. Unternehmen Sie nichts, ohne sich vorher mit dem Vermieter abzusprechen, wie Sie zum Beispiel im Falle einer Reparatur oder beim Abschleppen des Wagens vorgehen sollen.

Wie kann ein Verkehrsanwalt helfen?

Wenn Sie einen Unfall im Ausland haben, gibt es durchaus Möglichkeiten zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld zu kommen. Für eine fundierte Unterstützung bei der Unfallabwicklung im EU-Ausland wenden Sie sich am besten umgehend an Ihren Verkehrsanwalt. Der regelt das für Sie.