Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Verhalten bei einem Unfall im Ausland.

ausland

Seit Januar 2003 haben sich in Europa bei der Regulierung von Auslandsunfällen deutliche Erleichterungen für die Geschädigten ergeben. Geschädigte können ihre Schadensersatzansprüche seither im Heimatland bei einem dort ansässigen Schadensregulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers geltend machen. Wird zum Beispiel ein deutscher Tourist mit seinem deutschen Fahrzeug in Rom in einen Unfall verwickelt, den der italienische Fahrer eines in Italien zugelassenen Fahrzeuges verschuldet hat, sind die Ansprüche des deutschen Touristen von einem Regulierungsbeauftragten der italienischen Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland zu regulieren. Der Zentralruf der Autoversicherer benennt anhand des ausländischen Kennzeichens den Versicherer und dessen Regulierungsbeauftragten. Die Verkehrsopferhilfe e. V. in Hamburg übernimmt die Funktion einer Entschädigungsstelle, die in die Regulierung eintritt, wenn ein Repräsentant nicht benannt oder die Regulierung über bestimmte Fristen hinaus verzögert wird. Im Falle des Scheiterns der außergerichtlichen Regulierung kann eine Klage nach dem Urteil des EuGH vom 13.12.2007 dann gegen den Versicherer vom Geschädigten an seinem Wohnort erhoben werden, wenn sich der Unfall im EU-Ausland ereignet hat, der Geschädigte seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat hat und der Versicherer im Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaates ansässig ist. Falls zwei deutsche Touristen mit ihren in Deutschland versicherten Fahrzeugen im EU-Ausland zusammenstoßen, so kann der Geschädigte an seinem Wohnsitz in Deutschland klagen. In diesem Fall findet sogar deutsches Recht Anwendung.

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