Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Anbahnung eines Werkstattauftrages.

kostenvoranschlag

Als Kostenvoranschlag bezeichnet man die unverbindliche oder verbindliche fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten einer Reparatur im Rahmen der Anbahnung eines Werkstattauftrages. Das Gesetz sieht vor, dass ein Kostenvoranschlag der Werkstatt im Zweifel nicht zu vergüten ist.

Es ist demnach zulässig, dass die Werkstatt für den Kostenvoranschlag eine Vergütung verlangt, wenn sie dies mit dem Kunden vereinbart hat.

Wenn keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde oder die Vergütungspflichtigkeit zweifelhaft ist, steht der Werkstatt auch für aufwändige Kostenvoranschläge keine Vergütung zu. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Jedoch kann Verbindlichkeit, zum Beispiel in Form einer Garantie der Werkstatt, vereinbart werden. Dann ist die Werkstatt an die gegebene Zusage gebunden.

Was als »wesentliche« Überschreitung anzusehen ist, kann nicht schematisch bestimmt werden. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Am besten fragen Sie Ihren Verkehrsanwalt. Als grobe Richtschnur kann dienen: Beträge von mehr als 15 % des Kostenvoranschlags sind als wesentliche Überschreitung anzusehen.

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