Falls Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte HIER. |
![]() |
Newsletter | 8/2017 29. August 2017 | ![]() |
![]() | Recht und Gesetz |
![]() |
Mehrere Angelegenheiten bei Vertretung mehrerer Geschädigter eines Unfalls Das AG Brilon hat durch Urteil vom 24.07.2017 – Az.: 2 C 18/17 – entschieden, dass es sich dann um verschiedene Angelegenheiten mit mehreren Auftraggebern gemäß § 7 RVG handelt, wenn der Rechtsanwalt neben dem geschädigten Eigentümer eines Pkw´s auch die verletzte Fahrerin vertritt. Es handelt sich nicht um ein Tätigwerden in derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt berechtigt ist, beide Angelegenheiten isoliert abzurechnen. Ein Tätigwerden in derselben Angelegenheit liegt nur dann vor, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Ein Auftrag, ein Tätigkeitsrahmen sowie ein innerer Zusammenhang. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben, da der Prozessbevollmächtigte mit zwei verschiedenen Vollmachten beauftragt wurde. Zudem bezogen sich die geltend gemachten Ansprüche auf unterschiedliche Schadenspositionen. Während es bei der Ehefrau des Klägers um Personenschäden und die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes ging, machte der Prozessbevollmächtigte für den Kläger Schadensersatzansprüche aufgrund eines Sachschadens an dessen Pkw geltend. Der Prozessbevollmächtigte führte unterschiedliche Akten für den Kläger und dessen Ehefrau. Er führte die Korrespondenz getrennt für den jeweiligen Ehepartner unter der Angabe eines unterschiedlichen Aktenzeichens. https://www.verkehrsanwaelte.de/fileadmin/user_upload/_temp_/content-files/newsletter/news_2017-8_p1.pdf |
![]() |
Änderung des Passivrubrums/Ersatz der Verbringungskosten Das AG Coburg kommt in seinem Urteil vom 17.07.2017 – Az.: 15 C 466/17 – zu dem Ergebnis, dass auch die Verbringungskosten zu ersetzen sind. Nach Klageeinreichung war die Passivlegitimation der HUK-Coburg bestritten worden, da die HUK-Coburg im Auftrag und in Vertretung der HUK24 AG die außergerichtliche Regulierung vorgenommen hatte, so dass die HUK24 AG die richtige Beklagte war. Das AG Coburg hat nach Hinweis auf die Entscheidung des BGH Az.: VII ZR 128/12 das Passivrubrum geändert. https://www.verkehrsanwaelte.de/fileadmin/user_upload/_temp_/content-files/newsletter/news_2017-8_p2_1.pdf |
![]() |
Neuer Interner Bereich auf der Website der AG Verkehrsrecht Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Interne Bereich auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht steht kurz vor der Fertigstellung. Zunächst werden wir dort die aktuelle Mitgliederliste der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht einstellen. Der Interne Bereich wird nach und nach mit weiteren Dokumenten, die nur für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zugänglich sind, bestückt werden. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht werden in den nächsten Tagen und Wochen eine E-Mail der Firma eConsult erhalten, mit der sie eingeladen werden, sich kostenfrei zur WebAkte anzumelden. Falls Sie Interesse am Zugang zum geschützten Mitgliederbereich auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht haben, bitte ich Sie, diese Einladung anzunehmen. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin Deutsche Anwaltverein |
![]() |
![]() |
Facebookseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V. immer beliebter Mit einem guten Mix aus interessanten, aktuellen sowie saisonalen Inhalten rund um den Bußgeldkatalog begeistern wir aktuell bereits 5.555 Fans. In den Monaten Mai, Juni und Juli haben wir damit 200 Interessierte zu Fans unserer Facebookseite gemacht. Positiv ist auch das hohe Engagement der Fans. Die Posts zu den Themen „Informationen zum Atemalkoholtest im Ausland“ vom 16. August sowie „Geschwindigkeitsmessung durch Privatfirmen“ vom 12. Juli waren in den letzten Monaten besonders erfolgreich. Der erste genannte Post erreichte rund 5.747 Facebook-User, wurde 20 mal geteilt und 13 mal gelikt, während der zweite Post sogar von 11.170 Usern wahrgenommen, 66 mal geteilt wurde und über 80 Likes erhielt. Der Großteil der Fans der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V. kommt aus den deutschen Großstädten, vor allem aus Berlin, Köln und München. Aber auch aus Hamburg und Brandenburg. Die größte demografische Gruppe unter den Fans sind die 25 bis 34 Jährigen. Die zweitgrößte Gruppe bilden die 18 bis 24 Jährigen. https://www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de |
![]() | Veranstaltungen |
![]() |
2. Verkehrsrechtssymposium am 20./21. Oktober 2017 in Mainz – kostenfreie Teilnahme für Neumitglieder/Verleihung des Richard-Spiegel-Preises an Prof. Dr. Christian Huber Das 2. Verkehrsrechtssymposium der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht findet am 20. und 21. Oktober 2017 im Parkhotel Favorite in Mainz statt. Dr. Christoph Eggert beleuchtet die Brennpunkte beim Autokauf, RiBGH Dr. Carsten Paul berichtet über die aktuelle Rechtsprechung des 4. Strafsenats in Verkehrssachen, RA Oliver Meixner geht auf offene Fragen in der Kraftfahrversicherung ein und Prof. Dr. Christian Huber, an den im Rahmen der Veranstaltung der Richard-Spiegel-Preis der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht verliehen wird, widmet sich dem Thema „Der Ersatz künftiger Einbußen beim Personenschaden“. Am Abend des 20. Oktober 2017 wird wiederum ein geselliges get-together stattfinden. Samstag-Abend können Sie an einem Festessen im Favorite-Gourmet-Restaurant teilnehmen. Neumitglieder, die seit 01.01.2017 in die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht eingetreten sind und nicht bereits kostenfrei am 6. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2017 in Hamburg teilgenommen haben, können kostenfrei an dem Fachprogramm der Tagung teilnehmen. Ein Anmeldeformular finden Sie hier. |
![]() |
Seminare September/Oktober 2017 |
![]() |
01.09.2017, Groß-Gerau
Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht Referenten: RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl, Rechtsanwalt Jörg Schneider, Homburg Seminarleiter: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau |
![]() |
08.09.2017, Hagen
Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen Referenten: VorsRiOLG Dr. Jutta Laws, Hamm; RiOLG Dr. Martin Saal, Hamm Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Michael Schulte, Lüdenscheid |
![]() |
15.09.2017, Oldenburg
Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Dipl.-Physiker Klaus Schmedding, Oldenburg Seminarleiter: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg |
![]() |
06.10.2017, Neumünster
Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Rechtsanwalt Christian Funk, Saarbrücken; Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt Seminarleiter: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster |
![]() |
07.10.2017, Berlin
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen; Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, Saarbrücken Seminarleiterin: Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Berlin |
![]() |
27.10.2017, Rostock
AKB Referenten: Rechtanwältin Isabell Knöpper, Erfurt; Ass. Andrea Kreuter-Lange, R+V Versicherung AG, Wiesbaden Seminarleiter: Rechtsanwalt Michel Schah Sedi, Rostock |
![]() |
27.10.2017, Stuttgart
Unfall mit Kindern Referent: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau Seminarleiter: Rechtsanwalt Martin Diebokd, Tübingen |
![]() |
28.10.2017, Nürnberg
Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Köln Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg |
![]() |
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de
Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90 Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2023 AG Verkehrsrecht im DAV Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn hier abbestellen: http://www.verkehrsanwaelte.de/newsletter-abmeldung |