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NEWSLETTER
03/2018   15. Februar 2018


  Recht und GesetzRecht und Gesetz


PfeileErstattung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten: Den „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ gibt es heute grundsätzlich nicht mehr

Das AG Hamburg vertritt in seiner Entscheidung vom 31.01.2018 – Az.: 20a C 451/17 – die Auffassung, dass es den „einfach gelagerten Verkehrsunfall“, wie ihn der BGH mit Urteil vom 08.11.1994 (NJW 1995, 446) vor gut 23 Jahren angenommen hat, heute grundsätzlich nicht mehr gibt. Selbst wenn die Haftung dem Grunde nach mal vergleichsweise einfach erscheint, ist heute die Schadensabwicklung zur Höhe in jedem Fall so vielschichtig geworden, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts regelmäßig erforderlich ist. Somit sind die dadurch ausgelösten Kosten vom Schädiger zu erstatten. Allenfalls bei Geschädigten, die ihrerseits über vergleichbare Kenntnisse wie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügen, erscheint die sofortige vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht zwingend erforderlich. Derart juristisch spezialisiert war die Geschädigte, die ein Fahrzeugvermietungsgeschäft betreibt, aber im vorliegenden Fall nicht.

news_2018-03_p1.pdf



PfeileAuch Fuhrparkbesitzer haben Anspruch auf Ersatz der außergerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren

Das AG Düsseldorf hat durch Urteil vom 24.01.2018 – Az.: 50 C 208/17 – entschieden, dass der Geschädigte als Folgeschaden auch die ihm für die außergerichtliche Geltendmachung seines Schadens entstandenen Rechtsanwaltsgebühren verlangen kann, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war. Dies war im vorliegenden Fall gegeben, da es sich um eine Schadensregulierung im Anschluss an einen Verkehrsunfall handelte. Selbst wenn der Haftungsgrund bei Verkehrsunfällen häufig eindeutig und unstreitig ist, trifft dies auf die Haftungshöhe nicht zu. Sowohl die restriktive Schadensregulierung der Haftpflichtversicherer als auch die komplexe obergerichtliche Rechtsprechung zur (Nicht-) Berechtigung von Unfallschadenspositionen führt dazu, dass es einfach gelagerte Verkehrsunfallsachverhalte nicht gibt. Eine Schadensersatzpflicht entfällt auch nicht deswegen, weil die Geschädigte über einen großen Fuhrpark verfügt und damit regelmäßig mit Verkehrsunfällen konfrontiert ist. Originäre Aufgabe der Klägerin ist es nicht, Schadensfälle abzuwickeln, sondern den Personentransport mit Bussen durchzuführen.

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PfeileErsatz der Reparaturkosten

Nach einem Urteil des AG Detmold vom 10.01.2018 – Az.: 6 C 242/17 – hat die beklagte Haftpflichtversicherung die Positionen, die der Geschädigte mit der Reparaturrechnung in Ansatz bringt und die unstreitig schadensbedingt erforderlich waren, zu ersetzen. Die Beklagte kann keine Kürzungen vornehmen, zumal sie zu keinem Zeitpunkt einen Verstoß des Klägers gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht oder ein Auswahlverschulden hinsichtlich der Reparaturwerkstatt behauptet hat.

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  Aktuelle PressearbeitAktuelle Pressearbeit


PfeilePressearbeit 2017 bringt 449 Veröffentlichungen

Im vergangen Jahr 2017 haben wir für die Print- und Online-Medien Interviews und Pressetexte zu den beiden Themen „Geschwindigkeitsmessung durch Private“ und „Die 10 gefährlichsten Sünden im Straßenverkehr“ entwickelt. Die Presseresonanz war sehr gut. Zusammen mit ein paar Nachzügler-Veröffentlichungen der 2016er Themen „Ausnahmeregeln“ „ Alkohol & Drogen“ sowie „Führerschein 2.0“ erzielten wir insgesamt 449 Print- und Online-Veröffentlichungen mit einer Auflage von 6.78 Mio. und 479 Mio. Online-Visits erzielen. Das entspricht einem Mediagegenwert von ca. 663.440,00 €. Ein Auszug der Veröffentlichungen steht zum Download bereit. Bei Rückfragen kontaktieren Sie unsere PR Agentur UHLIG PR & KOMMUNIKATION GmbH, E-Mail: Ines.Uhlig@uhlig-pr.de oder Bettina Bachmann E-Mail: bachmann@anwaltverein.de.

Den Auszug der Veröffentlichungen finden Sie hier.


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  Veranstaltungen und SeminareVeranstaltungen


Pfeile3. Schadenkongress der AG Verkehrsrecht „AutoSchaden geRECHT – werkstattfreundliches Schadenmanagement“ am 20.02.2018 in Neu-Isenburg

Da die beiden Schadenkongresse 2015 und 2017 auf reges Interesse gestoßen sind, wird die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auch im Jahr 2018 einen Schadenkongress durchführen.
Der 3. Schadenkongress der AG Verkehrsrecht findet am 20.02.2018 in Neu-Isenburg statt.

Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement. Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein. Sprechen Sie „Ihre“ Partner an oder solche, die es werden könnten. Hier besteht die seltene Gelegenheit, sich abseits des Tagesgeschäfts näher kennen zu lernen. Gleichzeitig geben die Referenten Ihnen und Ihrer Begleitung wertvolle Impulse für eine bestehende oder mögliche Zusammenarbeit. Joachim Otting, Vortragspabst der Werkstattbranche, fragt, wie viele Gewindegänge die Daumenschrauben bei Verbringungskosten & Co. noch haben. Anschließend referiert Frau Johanna Busmann, Spezialistin für Kanzlei-Marketing und Anwalts-Coaching zu dem Thema „Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für den Kunden“. Dominik Bach (Vorstand eConsult AG, Saarbrücken) klärt schließlich über Connectivity im Schadensfall – Digitale Vernetzung von Autohaus, Rechtsanwalt und Gutachter auf. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht aus einer Kanzlei können für nur 89 € an dem Kongress teilnehmen. Die Teilnahme ist für die von Ihnen eingeladenen Werkstätten und Autohäuser kostenfrei.
Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen. Das Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.





Pfeile7. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 20./21. April 2018 in Berlin

Der 7. DAV-VerkehrsAnwaltsTag, bei dem wieder aktuelle Themen des Verkehrsrechts behandelt werden, wird am 20./21. April 2018 im Novotel Berlin am Tiergarten durchgeführt. Eine Teilnahmebescheinigung über insgesamt 10 Vortragsstunden gemäß § 15 FAO wird erstellt. Am Freitag-Abend findet ein geselliges Beisammensein statt. Neumitglieder können entweder an dieser Veranstaltung oder am 3. Verkehrsrechtssymposium (19.-20.10.2018 in Mainz) kostenfrei teilnehmen. Das Programm der Tagung sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier.




PfeileKanzleiManagementTag 2018 am 13./14. April 2018 in Hamburg

Der Deutsche KanzleiManagementTag am 13./14. April 2018 in Hamburg wird sich mit Themen rund um den Datenschutz in der digitalisierten Kanzlei befassen. Die Referate reichen über #beA-Gate, die 4. Geldwäscherichtlinie und das Transparenzregister bis hin zum Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung. Nähere Einzelheiten sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.



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  Veranstaltungen und SeminareVeranstaltungen und Seminare


Seminare März/April/Mai 2018

09.03.2018, Gießen-Kleinlinden
Praxistipps Personenschaden
Referent: Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andreas Krämer, Frankfurt/M.

09.03.2018, Hannover
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen, Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider, Langenhagen

10.03.2018, München
Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versicherungs- und Bußgeldrecht
Referenten: RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl; Rechtsanwalt Jörg Schneider, Homburg
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Verena Bouwmann, München

16.03.2018, Nürnberg
Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis
Referenten: Präsident LG Hans-Peter Freymann, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg

13.04.2018, Erfurt
AKB
Referentinnen: Rechtsanwältin Isabell Knöpper, Erfurt; Andrea Kreuter-Lange, R+V Versicherung AG,
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt

14.04.2018, Koblenz
Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess
Referenten: Rechtsanwalt Christian Funk, Saarbrücken; Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt
Seminarleiter: Rechtsanwalt Jens Dötsch, Andernach

04.05.2018, Groß-Gerau
Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen
Referenten: Dr. med. Christine Rohden, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln
Seminarleiter: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau

04.05.2018, Kaiserslautern
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent: RiBGH Wolfgang Wellner, Karlsruhe
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Funk, Saarbrücken

05.05.2018, Neuss
Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren
Referenten: Thorsten Reuß, B.Eng., Oldenburg; Dipl.-Phys. Klaus Schmedding, Oldenburg; Dr. rer. nat. Björn Siemer, Oldenburg
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak


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Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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