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NEWSLETTER
07/2020 – 15. Juni 2020
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Recht und Gesetz |
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Standardisiertes Messverfahren: Anspruch auf Übersendung der vollständigen Falldatei des Messgeräts samt Token und Passwort |
Das Amtsgericht Buxtehude hat durch Beschluss vom 11.5.2020 – 21 OWi 53/20 – entschieden, dass der Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren die vollständige Falldatei des Messgeräts samt Token und Passwort zur Verfügung zu stellen ist. Die Verweigerung der Herausgabe dieser Dateien würde das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen. Bei der vorliegenden Messung handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, sodass der Betroffene zur Verteidigung konkrete Einwendungen gegen die Messung vorzubringen hat. Gerade im Fall eines sog. standardisierten Messverfahrens ergibt sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch des Betroffenen auf Einsicht in vorhandene, sich nicht bei den Akten befindliche Messdaten und zwar unabhängig davon, ob konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler vorliegen oder vorgetragen worden sind. Einer solchen Datenherausgabe stehen bei der Herausgabe an die Verteidigung auch eventuelle datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegen. Es ist nicht ersichtlich, welche unzulässigen Informationen oder Schlussfolgerungen aus den Daten gezogen werden sollten. Die Verteidigerin ist zudem selbst Organ der Rechtspflege und damit zu einem sachgemäßen Umgang standesrechtlich verpflichtet.
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Abtretung der Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt wegen Schlechterfüllung (§ 255 BGB) |
Das Amtsgericht Erlangen kommt in seinem Urteil vom 17.10.2019 – Az.: 1 C 1012/19 – zu dem Ergebnis, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers sich in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 255 BGB etwaige Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt wegen Schlechterfüllung des Reparaturauftrags abtreten lassen kann. Die Analogie ist hier zulässig, weil es, ohne dass hierfür ein vernünftiger Grund ersichtlich wäre, einen gesetzlichen Forderungsübergang der Ansprüche des Ersatzverpflichteten nicht gibt. Zudem greift der Normzweck des § 255 BGB als Ausdruck des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots (Ausgleichstheorie) auch in dieser Fallgestaltung. Die Beklagte hat somit zu Recht ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB geltend gemacht. Sie war daher Zug-um-Zug zu verurteilen gegen Abtretung der Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt an die Beklagte.
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Abtretung möglicher Schadensersatzansprüche Zug-um-Zug |
Das Amtsgericht Rendsburg vertritt in seinem Urteil vom 25.6.2019 – 42 C 15/19 – die Auffassung, dass der Geschädigte darauf vertrauen darf, dass die in Rechnung gestellten und vom Sachverständigen für erforderlich gehaltenen Reparaturarbeiten tatsächlich ausgeführt wurden. Er muss nicht beweisen, dass eine Lackierung tatsächlich erfolgt ist. Der Geschädigte hat den Bedenken der Beklagten insoweit Rechnung getragen, als er mögliche Schadensersatzansprüche Zug-um-Zug gegen die begehrte Freistellung an die Beklagte abtritt.
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Keine „taggenaue“ Berechnung des Schmerzensgeldes |
Die Ausgabe 02/2020 des kostenlosen Fachinfo-Magazins HSB – Hohe Schmerzensgeldbeträge ist erschienen. Das OLG Oldenburg hat die „taggenaue“ Berechnung des Schmerzensgeldes abgelehnt und das erstinstanzliche Urteil des LG Aurich mit einem außergewöhnlich hohen Schmerzensgeld von 800.000 € bestätigt.
Die weiteren Fälle:
- Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 € wegen eines Befunderhebungsfehlers bei Blut im Urin (Ursache: Blasentumor) und Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
- Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 € wegen eines Befunderhebungsfehlers bei Darmkrebs und Mitverschulden der Patientin
- Bemessung des Hinterbliebenengeldes für den Ehegatten, die volljährigen Kinder und den Bruder eines getöteten Motorradfahrers
- Schmerzensgeldprozess um Germanwings-Absturz
Näheres finden Sie hier: Fachinfo-Magazin HSB 02/2020
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Veranstaltungen und Seminare |
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Seminare Juli/September 2020 |
04.07.2020 Online-Seminar: Die StVO in der anwaltlichen Praxis
Referent: Dr. Benjamin Krenberger, RiAG Landstuhl
Seminarleiterin: Ronja Lange, Deutsche Anwaltakademie
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05.09.2020, Kaiserslautern: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
Referent: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Funk, Saarbrücken
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12.09.2020, Gießen: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referent: Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andreas Krämer, Frankfurt/Main
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18.09.2020, Neumünster: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
Referent: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand
Seminarleiter: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand
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18.09.2020, Hagen: Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen
Referenten: VorsRiOLG Dr. Jutta Laws, M.M. Hamm; VorsRiOLG Dr. Martin Saal, Hamm
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Michael Schulte, Lüdenscheid
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19.09.2020, Berlin: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent: RiBGH a.D. Wolfgang Wellner, Karlsruhe
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Berlin
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19.09.2020, Oldenburg: Ab in den Urlaub
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, Prokurist LVM-Versicherung, Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg
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Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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