Achtung Blitzer! Wann macht ein Einspruch Sinn?
„War das ein Blitzer? Bin ich doch zu schnell gefahren?“ Wer kennt diese Gedanken nicht, wenn es plötzlich „blitzt“? Vielleicht hat auch nur die Sonne reflektiert? Spätestens zwei oder drei Wochen später landet die Antwort im Briefkasten: ein Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid.
Tatsächlich gibt es aber viele Situationen, in denen ein Einspruch Sinn macht und zum Erfolg führen kann. Was ist dabei zu beachten?
Geblitzt und was nun? Einspruch einlegen bei Fehlmessungen & Co.
Viele Geblitzte zahlen ihr Bußgeld, ohne von der Möglichkeit des Einspruchs Gebrauch zu machen. Dabei gibt es ungemein viele mögliche Ursachen für ein fehlerhaftes Bußgeldverfahren – wie zum Beispiel eine Fehlmessung der Geschwindigkeit.
Zur Überwachung der Geschwindigkeit auf deutschen Straßen finden verschiedene Messgeräte – sogenannte Blitzer – ihren Einsatz. Sensorenmessgeräte, Radarfallen oder Laserpistolen, um nur ein paar wenige zu nennen. Jedes dieser Geräte ist mehr oder weniger genau, oder auch fehleranfällig. So können unterschiedliche Faktoren zu einem falschen Bußgeldbescheid führen:
- Das Messgerät wurde nicht richtig geeicht oder falsch aufgestellt, z. B. im falschen Winkel zur Fahrbahn. Auch auf die Qualifizierung der Beamt*innen und die Einstellung der Messgeräte kommt es daher an.
- Die Blitzer-Software ist veraltet oder fehlerhaft.
- Die Sonneneinstrahlung oder LED-Scheinwerfer verfälschen die Messung.
- Das Blitzer-Foto ist unscharf und die fahrende Person schlecht erkennbar. Oder diese*r kann stichhaltig nachweisen, dass er*sie zum Zeitpunkt des Fotos das Auto nicht gefahren ist.
- Das Messgerät hat verspätet geblitzt und deswegen das falsche Fahrzeug erwischt, z. B. wegen eines Überholmanövers.
Oder liegt sogar ein Formfehler vor? Wurden die Messdaten nicht richtig ausgelesen und geprüft, oder gar der Toleranzabzug vergessen, liegen Gründe für einen Widerspruch vor.
Aber auch das Überfahren einer roten Ampel oder das Nichteinhalten von Mindestabständen wird von Blitzern festgehalten. Je nach Schwere oder Ausmaß des Verstoßes drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Besteht also die Möglichkeit einer Fehlmessung, ist es immer ratsam dagegen vorzugehen.
Richtig Einspruch einlegen – aber wie?
Zu allererst Frist einhalten! Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids muss bei der jeweiligen Behörde schriftlich Einspruch eingelegt werden. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Eine solche sollte jedoch erfolgen, will man sich gegen ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren erfolgreich zu Wehr setzen. Denn es ist wichtig zu wissen: Besteht die Möglichkeit eines Fehlers, liegt die Beweislast beim Geblitzten. Diese*r muss konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung darlegen. Ist sich der*die Geblitzte beispielsweise sicher, nicht zu schnell gefahren zu sein, da ein funktionierender Tempomat eingestellt war, ist die Messung vermutlich fehlerhaft. Oder aber im Falle eines hohen Verkehrsaufkommens: Dann ist es möglich, dass nicht das eigentlich gemessene, sondern ein anderes Fahrzeug geblitzt wurde.
Liegt also der Verdacht eines falschen Bescheids nahe, kann ein*e Anwalt*Anwältin für Verkehrsrecht helfen. Denn diese*r kann volle Akteneinsicht verlangen, Eichscheine oder Messdaten anfordern und Sachverständigengutachten erstellen lassen.
Nicht immer geht das Verfahren vor Gericht. Können jedoch mit Hilfe eines*r Anwalts*Anwältin dort genügend Beweise vorgelegt und die Unschuld bewiesen werden, kann der Einspruch kostenlos bleiben. Im Zweifel kann eine Untersuchung auch dazu führen, dass der Geschwindigkeitsverstoß geringer ausfällt - und sich das Bußgeld sowie weitere Sanktionen reduzieren. Denn tatsächlich sind Bußgeldbescheide häufiger fehlerhaft als man denkt! Ein Einspruch mit plausibler Faktenlage gemeinsam mit anwaltlicher Hilfe kann dann zum Erfolg führen.