Alles digital - auch das Knöllchen?!

Alles digital - auch das Knöllchen?!

(DAV). Die bayerische Polizei hat mit einem Pilotprojekt einen neuen, digitalen Strafzettel schon im letzten Jahr eingeführt: Aufgedruckt ist ein QR-Code, mit dem ein Foto auf der Webseite der Bußgeldbehörden verknüpft ist: Dieses zeigt den Verkehrsverstoß. Zudem kann über den QR-Code auch gleich bezahlt werden. Allerdings muss beim Bezahlvorgang das Kennzeichen des Fahrzeuges eingetragen werden. So kann man auch nicht Strafzettel von anderen versehentlich begleichen. Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass weniger Papiermüll entsteht und der Vorgang schnell über das Internet eingeleitet und beendet werden kann.

Wenn die schnelle Variante nicht gewünscht ist, weil der Verkehrsteilnehmende den Verstoß nicht einräumen möchte oder ein anderweitiger Fehler im Raume steht, bleibt das alte System erhalten. Und sollte der Strafzettel nicht am Scheibenwischer befestigt gewesen sein, wird er auch mit der üblichen Zahlungsaufforderung an Ihre Adresse gesandt.
Die Bußgeldbehörde wird ggfls. nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid erlassen und zusenden. Gegen diesen kann dann Rechtsmittel eingelegt werden. Schließlich kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, falls die Bußgeldstelle den Bescheid nicht aufhebt. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall Rechtsrat von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt einholen, die im Verkehrsrecht spezialisiert sind.

Sollte einmal der Bezahlvorgang nicht funktionieren, hilft es nur, bei der Behörde anzurufen oder eine E-Mail zu senden. Das Bußgeld können Sie auch – wenn Sie keinen digitalen Zugang zu einem Konto haben – bei einer Polizeiinspektion begleichen. Dann ist es wichtig, die entsprechende Vorgangsnummern parat zu haben. 
Übrigens: Tatsächlich heißt der digitale Strafzettel Bürgerbenachrichtigung und dürfte vorläufig auf die Bußgelder bis 55 € beschränkt sein.

In Berlin können übrigens per „Ordnungsamt-Online“-App auch Störungen im öffentlichen Raum wie illegale Müllablagerungen oder Lärmbelästigungen an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet werden. Hier ist ebenfalls die Örtlichkeit über GPS bzw. manuell auf einer Karte zu bestimmen bzw. das Hochladen von Fotos möglich. Auch insofern drohen Bußgelder!