Autounfall: Smartphone-Daten als Beweismittel?

Autounfall: Smartphone-Daten als Beweismittel?

Mit dem Handy surfen, dabei das Navigationsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob Ermittlungsbehörden künftig auf Smartphone- oder Tablet-Daten zuzugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzuweisen. Nach derzeitiger Rechtslage verboten, könnte sich das ändern – ein Graus für Datenschützer.

Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich Ende Januar in Goslar wieder Experten für Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Fahrzeugtechnik und Verkehrstechnik aus der Forschung, Lehre und Praxis. Ein Thema auf der 53. Konferenz in diesem Jahr: Die Ablenkung vom Fahren durch moderne Kommunikationstechniken.

Tatsächlich werden immer aufwändigere Systeme in Autos eingebaut, die weit über bloße Navigationsgeräte hinausgehen. Doch nicht nur die autoeigenen Einbauten können vom fahren ablenken. Viele Fahrer nutzen ihre Smartphones zum Zeitvertreib an der roten Ampel, oder aber – noch viel gefährlicher – sie beantworten Nachrichten, während das Auto rollt.

Smartphone-Daten zur Überführung von Unfallverursachern

Immer wieder gibt es Überlegungen, den Ermittlungsbehörden nach einem Unfall zu erlauben, den Zeitpunkt und Umfang der Nutzung eines mobilen Endgerätes zu überprüfen – um eine mögliche Ablenkung vom Straßenverkehr zu beweisen.

Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine schlechte Idee: „Speichert man den Zeitpunkt und den Umfang des Zugriffs und stellt dies den Behörden zur Verfügung, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes unzulässig“, sagt stellvertretend Verkehrsrechtsanwalt Christian Funk.

In der Praxis überwachen bereits bis zu 80 Steuerungssysteme in modernen Autos permanent das Fahrzeug und den Fahrer. Unfallermittler freuen sich über so viele Hinweise, die Fahrzeuge mitunter liefern. Dass auch diese Datensammelwut gravierende rechtliche Probleme mit sich bringt, steht auf einem anderen Blatt.

Ablenkung beim Fahren: Hersteller in der Pflicht

Funk und die DAV-Verkehrsrechtsanwälte sehen andernorts Nachholbedarf. Sie nehmen die Hersteller der Autos in die Pflicht. Es gilt das Spannungsfeld zwischen den Bedüfnissen der Fahrer und der Verkehrssicherheit zu lösen.

So könnten künftig moderne Kommunikationsmittel in die Fahrzeuge einbauet werden, die nur genutzt werden können, wenn von ihnen keine die Verkehrssicherheit gefährdende Ablenkung des Fahrers ausgeht, so die Argumentation. „Ein Internetzugriff sollte beispielsweise nur bei einem stehenden Fahrzeug möglich sein“, sagt Rechtsanwalt Christian Funk und ergänzt: „Hier könnte ein Schritt Richtung Verkehrssicherheit getan werden.“

Hintergrund zur Rechtslange bei Handys am Steuer

Das Gefährdungspotenzial, das mit der Bedienung der Geräte bei laufendem Motor einher geht, ist immens und viele Verkehrsteilnehmer scheinen es zu unterschätzen.

Wer zwischendurch schnell Facebook checkt, während er hinter dem Steuer sitzt, gefährdet aber nicht nur das eigene und fremde Leben. Es drohen auch Strafen.

Allgemein bekannt ist, dass am Steuer nicht telefoniert werden darf. Doch auch das SMS-Schreiben oder eine flinke Kontrolle des Mail-Postfachs sind verboten. „Das Handy darf nicht in die Hand genommen werden“, erklärt Christian Janeczek, ebenfalls von den DAV-Verkehrsrechtlern und Rechtsanwalt in Dresden.

Ausnahme: Die Start-Stopp-Automatik an einer roten Ampel

Voraussetzung für all diese möglichen Vergehen im Straßenverkehr ist der laufende Motor. Wer etwa am Straßenrand motorenfrei parkt, dem drohen keinerlei Strafen.

Nach derzeitiger Rechtslage darf man auch an einer roten Ampel das Handy zur Hand nehmen, zumindest dann, wenn das Auto über eine Start-Stopp-Automatik verfügt. So entschied es erst kürzlich das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 9. September 2014, AZ: 1 RBs1/14).