Blitzer falsch aufgestellt – Freispruch trotz Geschwindigkeitsüberschreitung

Blitzer falsch aufgestellt – Freispruch trotz Geschwindigkeitsüberschreitung

(red/dpa). Zu schnell gefahren, geblitzt, Geldbuße und Punkte. Eigentlich eine logische Folge. Aber nicht immer. Mobile Blitzer müssen exakt aufgestellt sein, um fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen zu vermeiden. Welche Konsequenzen haben fehlerhafte Messungen für den geblitzten Fahrer?

Ganz klar: Freispruch! Steht die Richtigkeit der Messung nicht fest, dürfen die Ergebnisse nicht verwertet werden. Da die Geschwindigkeit nicht nachgewiesen werden kann, bleibt nur der Freispruch. Fehlerquellen im polizeilichen Messverfahren kommen immer wieder vor, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 30. November 2015 (AZ: 3 OWi 16 Js 3704/14).

Fehlerquelle beim polizeilichen Messverfahren – Blitzer falsch aufgestellt

Ein Polizeibeamter ist nahezu täglich im Messeinsatz mit mobilen Blitzern. Er stellt den Blitzer auf und hält alles im Messprotokoll fest. Trotzdem unterlaufen ihm Fehler, wie ein Sachverständiger später feststellt.

Nach Auffassung der DAV-Verkehrsrechtsanwälte kommt es immer wieder zu Fehlern bei mobilen Blitzern. Dann kann dem Autofahrer geholfen werden. Je nachdem, wie massiv der Verstoß ist und wie viele Punkte der Fahrer bereits in Flensburg gesammelt hat, kann ein Fahrverbot drohen. Andererseits können auch Unschuldige „geblitzt“ werden. Anwaltliche Hilfe ist dann geboten.

Der Fall zeigt, was bei der Aufstellung eines mobilen Blitzers alles beachtet werden muss. Der Polizist hat im Einzelnen folgendes getan:

  • Fahrbahnneigung mit einer Neigungswasserwaage gemessen und auf das Gerät übertragen
  • Am Ende der Messung die Neigung erneut überprüft
  • Die Fotolinie durch einen Kegel festgestellt
  • Der Abstand des Sensorkopfes zur Straße gemessen und notiert
  • Die Fahrbahnbreite gemessen
  • Überprüfung der amtlichen Siegel – fünf am Sensor und drei an der Kamera.
  • Ausfüllen des Messprotokolls zu Beginn der Messung.

Der Autofahrer war mit 171 km/h geblitzt worden. Nach Abzug der Messtoleranz von drei Prozent ergab sich eine Geschwindigkeit von 165 km/h, obwohl an dieser Stelle nur 100 km/h erlaubt waren.

Ein Sachverständiger überprüfte später 32 digitale Datensätze. Auf manchen war das Kennzeichen nicht zu erkennen. Bei anderen war das Fahrzeug im Beweisfoto deutlich nach vorn versetzt. Der Sachverständige stellte auch fest, dass Aufnahmewinkel und -perspektive im Laufe der Messung mehrfach verändert worden waren. Dies war aber nicht immer im Messprotokoll notiert worden.

Freispruch bei fehlerhafter Geschwindigkeitsmessung

Für eine Überprüfung der Messung müssten die Rohdaten und nicht nur die Auswertung durch die Kamera vorliegen, so der Sachverständige. Die Herstellerfirma wolle diese aber nicht offenlegen. Lediglich von ihr selbst ausgewertete Daten biete sie an. Diese könnten aber manipuliert werden, daher seien sie nicht zur Überprüfung geeignet.

Die Ergebnisse konnten wegen der Fehler nicht verwendet werden. Dem Fahrer konnte nicht nachgewiesen werden, wie schnell er gefahren war. Daher musste er freigesprochen werden.

Der Beamte betonte im Verfahren, dass er für das Messgerät besonders geschult war – dennoch kam es zu den Fehlern. Wer berechtige Zweifel an einer Messung hat, sollte sich also anwaltliche Hilfe holen. Verkehrsrechtsanwälte im gesamten Bundesgebiet findet man in der Anwaltssuche auf dieser Webseite.

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